Regierung antwortet Grünen

Regierung genügen Cannabis-Importe

Berlin - 19.07.2012, 16:21 Uhr


Die Bundesregierung hält es nicht für zwingend erforderlich, dass zu Forschungszwecken verwendetes Cannabis in Deutschland angebaut wird. Hierfür könne auch aus dem Ausland erworbenes Pflanzenmaterial eingesetzt werden.

Die Grünen wollten in ihrer Kleinen Anfrage insbesondere wissen, weshalb in Deutschland noch immer keine Cannabisagentur existiere. Schließlich sei eine solche nach Ansicht der Regierung eine Voraussetzung für die Genehmigung des Cannabisanbaus. Das Vorhaben setze gesetzgeberisches Handeln voraus, erklärt nun Flach. Und die Errichtung einer entsprechenden Agentur habe „derzeit aus Sicht der Bundesregierung keine Priorität“.

Gleichwohl schätzt die Regierung die Forschung an Cannabinoiden. Sie hätten therapeutisches Potenzial, auf das derzeit vielfältige, häufig international ausgerichtete Forschungsaktivitäten der pharmazeutischen Industrie gerichtet seien. Daher habe die Regierung mit der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften auch die Position „Cannabis“ in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes geändert, um die Herstellung cannabishaltiger Fertigarzneimittel zu ermöglichen.

Dennoch ist für die Regierung nach Auskunft Flachs die Versagung einer Anbauerlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken nur ein geringer Eingriff in das Grundrecht der Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz). Schließlich gebe es die Möglichkeit des Imports von Hanfpflanzen. „Dem wissenschaftlichen Forschungszweck kann im Einzelfall durch Einfuhr von (Frisch-)Pflanzenmaterial Rechnung getragen werden“, so Flach.

Gefragt nach der Liste der bisher vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilten Anbaugenehmigungen, erklärt sie weiter, das Institut habe im Jahr 2000 eine Erlaubnis erteilt und sei daraufhin 2003 vom International Narcotics Control Board gerügt worden, weil der Anbau ohne Einrichtung einer Cannabisagentur erfolgte. 2010 habe außerdem eine universitäre Einrichtung eine befristete Erlaubnis zum Anbau von einem Quadratmeter Cannabis erhalten.

Der drogenpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Harald Terpe, kritisiert, die Regierung könne keine sachlichen Gründe gegen die Errichtung einer den Anbau organisierenden und überwachenden Cannabisagentur nennen. Sie behindere vielmehr aus „rein ideologischen Motiven“ den Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken. „Ihre Antwort auf unsere diesbezügliche Frage, die Errichtung der Agentur habe für sie keine Priorität, kann man auch so lesen: Dazu hat die Bundesregierung keinen Bock. Kein Bock ist jedoch keine zulässige Begründung für die Einschränkung der Forschungsfreiheit.“


Juliane Ziegler