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- DAZ 18/1997
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Haifit: Huesmann muß keinen Schadensersatz zahlen
Dagegen ist es Huesmann auch in Zukunft untersagt, das dubiose Haifischknorpelpräparat öffentlich als "Scheiß des Monats" oder "Mist" zu bezeichnen und im Zusammenhang mit Haifit bestimmte Aussagen zu machen ("Präparate, die wir Ihnen nicht empfehlen können" bzw. "Zu Lug und Trug der Werbeaussagen fragen Sie uns in der Apotheke"). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald die schriftliche Begründung der Entscheidung vorliegt, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, dagegen Berufung einzulegen. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Huesmann "gewaltig erleichtert". Eine Verurteilung zur Zahlung des geltend gemachten Schadensersatzes hätte ihn - trotz der beeindruckenden Solidarität zahlreicher Apothekerinnen und Apotheker - in beträchtliche finanzielle Bredouille gebracht.
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