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DAZ aktuell
Neuordnungsgesetz: Strukturverträge nicht diffamieren
Apotheker, aber auch pharmazeutische Hersteller befürchten dagegen durch das neue Instrument des 2. Neuordnungsgesetzes (2. NOG) Verträge zu ihren Lasten. Mit Strukturverträgen könnten zum Beispiel kombinierte Budgets mit der finanziellen Verantwortung des Arztes für die von ihm veranlaßten Leistungen wie Arzneiverordnungen bis hin zum ärztlichen Honorar ermöglicht werden. Besonders für die Arzneimittelversorgung sei diese Option von Bedeutung, sagte Lohmann auf einem Symposium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 28. April in Königswinter. Er wisse von den Befürchtungen der "Pharmaseite" vor möglichen Verträgen zu Lasten Dritter. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion warnte jedoch vor einer pauschalen Diffamierung der neuen Möglichkeiten. Nach Ansicht von Experten gebe es noch ein Einsparpotential bei Medikamenten. Lohmann nannte darüber hinaus die Modellversuche des geplanten 2. NOG als weiteren Schritt zur Verbesserung bestehender Strukturen im Gesundheitswesen. Diese sind nach den Vorgaben des 2. NOG zeitlich befristet einzurichten und wissenschaftlich zu begleiten. In diesem Zusammenhang hob Lohmann hervor, daß nicht nur die Krankenkassen, sondern auch KVen Modellprojekte initiieren können. Alle Beteiligten sollten den größeren Handlungsspielraum des 2. NOG nutzen
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