- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 19/1997
- Türkei: Arztgeheimnis mu...
DAZ aktuell
Türkei: Arztgeheimnis muß respektiert werden
Nun müssen sich zwei Mitarbeiter des Betreuungszentrums in Adana vor einem Gericht verantworten, weil sie sich, so die Anklage, weigern, die Namen von Folteropfern den Behörden preiszugeben. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, forderte die türkische Regierung auf, Ärzte und andere Betreuer von Folteropfern vor Repressalien in Schutz zu nehmen: ≥Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Rechtsgut, das auch in der Türkei respektiert werden muß. Der Name eines Patienten fällt unter das Arztgeheimnis, insbesondere dann, wenn die Preisgabe der Identität zu weiteren Belästigungen oder gar Bedrohungen führen kann. Es ist auffällig, daß der türkische Staat mehr Energie darauf verwendet, die Betreuer und Ärzte von Folteropfern einzuschüchtern, als der Folter wirksam entgegenzutreten", kritisierte Montgomery die türkischen Behörden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.