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Gesundheitsministerium: Reform wird kommen
≥Auf mögliche Veränderungen im Vermittlungsverfahren zu warten, ist Zeitverschwendung", unterstreicht der Staatssekretär. ≥Beide Gesetze sind im Bundesrat zustimmungsfrei und werden so kommen, wie sie vom Bundestag verabschiedet worden sind." Der Staatssekretär verweist darauf, daß die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung durch die Gesundheitsreform nirgends so sehr erweitert werden wie im Bereich der Krankenhäuser.: ≥Die zentrale Großgeräteplanung wird ebenso abgeschafft wie die Pflegepersonalregelung, die die Zahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern staatlich vorgegeben hat. Auch die Kataloge für Fallpauschalen und Sonderentgelte, für die bislang das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich war und über die ca. 20% der 80 Mrd. DM für Krankenhausleistungen finanziert werden, entwickeln künftig die Selbstverwaltungspartner in eigener Verantwortung weiter." Die Rationalisierungsbemühungen der letzen Jahre hätten den Krankenhäusern große Anstrengungen abverlangt. Sie seien aber erfolgreich gewesen. So sei die durchschnittliche Verweildauer in den Akutkrankenhäusern seit 1992 um rund 2 Tage gesenkt worden und liege jetzt bei 11 Tagen, betonte Staatssekretär Wagner.
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