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Patientenorganisation: Kritik über Falschmeldungen
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten verwies dabei auf das Beispiel einer ≥Patienteninformation" der Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz, in der es hieß: ≥Ihre Krankenkasse und Ihre Ärzte in Rheinland-Pfalz bitten um Verständnis, daß Medikamente, die im Arzneiverordnungsreport 1996 zu den Präparaten mit umstrittener Wirkung gezählt werden, zu Lasten der Kassen nur im Ausnahmefall zur Verfügung stehen." Eine solche Aussage sei falsch und damit Betrug am Patienten, stellte die DGVP fest. Welche Medikamente von der Erstattung durch die Kassen ausgenommen seien, sei im Gesetz festgelegt. Der Paragraph 34 Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches schließe für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und Schnupfenmittel, hustendämpfende und hustenlösende Mittel, weiter Abführmittel und Arzneimittel gegen die Reisekrankheit aus. Damit sei die Liste der von der Erstattung durch die Kassen per Gesetz ausgenommenen zugelassenen Mittel jedoch bereits abgeschlossen, unterstrich die Versicherten- und Patientenvertretung. Der Begriff ≥umstrittenes Arzneimittel" sei zudem kein wissenschaftlicher Begriff, weder in den zuständigen Fachkreisen ausreichend definiert noch begründbar. Mit diesem Begriff werde lediglich zum Ausdruck gebracht, daß es Befürworter und Gegner einer bestimmten Therapie gebe, ≥ein in der gesamten Medizin weit verbreiteter Fall", so der Präsident der DGVP, Ekkehard Bahlo. Er sieht in der Diskussion um ≥umstrittene Medikamente" einen gezielten Versuch, ein Alibi für die Ausgrenzung von Leistungen zu Lasten der Patienten zu schaffen. Es sei unverantwortlich, daß gerade die Krankenkassen, die sich gerne als ≥Anwalt der Versicherten" darstellten, auf eine solche Leistungsausgrenzung setzen, um ihre Finanzen zu entlasten. In vielen Fällen gingen sie zudem das Risiko ein, teure Folgebehandlungen bezahlen zu müssen, wenn z.B. im Anfangsstadium einer Krankheit auf die Verschreibung bestimmter Arzneimittel verzichtet werde. Unverständnis zeigte die DGVP auch gegenüber Ärzten, die dieser Richtung folgten. Angesichts der gegenwärtigen Debatte um Honorierung ärztlicher Leistung sei zwar nachvollziehbar, daß auch Ärzte Kosten sparen wollten, die ihr Honorar schmälern könnten. Doch Sparen am Patienten sie die falsche Art von Protest. Die DGVP setzt nach ihrer Aussage auf Ärzte als Fachleute und Partner der Patienten in der Suche nach der bestmöglichen Behandlung. Ihnen werde auch zu Recht vom Gesetzgeber die Kompetenz zugesprochen, über die angemessene Behandlung zu entscheiden
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