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Gesetzgebung: 2. NOG im Fahrplan
Über diesen Beschluß muß jetzt der Bundestag entscheiden, dessen Votum für das Gesetz angesichts der Mehrheitsverhältnisse jedoch als sicher gilt. Im Bundesgesundheitsministerium hieß es, da entgegen der Befürchtung einiger Beobachter der Vermittlungsausschuß keine Verzögerungstaktik betrieben habe, sei ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren als ursprünglich vorgesehen möglich und der Beschluß des Bundestags dazu am 5. Juni realistisch. In jedem Fall werde das 2. NOG, das weitreichende Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht, zur Jahresmitte kommen (siehe DAZ Nr. 13 vom 27.3.).
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