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- DAZ 26/1997
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Wenige Tage, bevor die ersten Patienten höhere Zuzahlungen zu Arzneimitteln leisten müssen, sind die Apotheken gut gegen den Ansturm von Fragen gewappnet. Die Quittungshefte und die Handzettel liegen bereit, auf denen das verquaste Beamtendeutsch des Gesetzestextes übersetzt wurde. Einen Vorzieheffekt wie damals beim 89er Gesundheitsreformgesetz ("Blümbauch"), oder dem 93er Gesundheitsstrukturgesetz, vor deren Inkrafttreten die Menge verordneter Medikamente stieg, hat es im Juni nicht gegeben, hieß es jetzt in Nordrhein. Was die Kolleginnen und Kollegen von dort beobachten, ist auch aus anderen Teilen Deutschlands zu vernehmen. Mit Sicherheit hat das Gros der Patienten die Änderungen noch nicht realisiert. Sie werden - je nach Naturell - ihrer Überraschung oder ihrem Ärger am HV-Tisch Luft machen, wenn sie das erste Mal um neun, elf oder dreizehn Mark Zuzahlung gebeten werden. Diese schnelle Abfolge der Änderungen der Selbstbehalte ist ihnen nur schwer zu vermitteln. 1992 zahlten sie teilweise dazu (bei Präparaten ohne Festbetrag), ein Jahr später drei, fünf und sieben Mark je nach Verkaufspreis. Wiederum nur zwölf Monate später - 1994 - die Umstellung auf die Packungsgröße. Anfang diesen Jahres die Erhöhung um eine Mark, zum 1. Juli 97 hin - die Halbwertszeit der Änderungen wird kürzer - die Anhebung um fünf Mark pro Stufe. Während die Fünfer-Regelung zumindest im derzeitigen System bleibt, bedeutet die Koppelung an kassenindividuelle Beitragssatzerhöhungen, die theoretisch ab Herbst drohen, praktisch vielleicht erst 1998 angewendet werden können, eine völlig andere Systematik. Frau Meier zahlt dann für die identische Packung einen anderen Betrag als Herr Schulz, der neben ihr steht - gegen den daraus folgenden Entrüstungssturm dürfte sich der jetzige wie ein laues Lüftchen ausnehmen. Aber das steht den Apotheken erst morgen ins Haus. Heute steht der Fünfer-Sprung an. Ein anderer Punkt ist zudem interessant. Für Kompressionsstrümpfe, Bandagen und Einlagen müssen Versicherte ab Juli erstmals einen 20 prozentigen Eigenanteil übernehmen. Hilfsmittel werden aber nicht nur in Apotheken abgegeben. Wie reagieren Orthopädie-technische Betriebe oder Sanitätshäuser, was Information und Rechnungslegung angeht? Die Apotheken haben in die Software investiert, sind gerüstet und setzen um, was politisch gefordert wurde. Dies muß aber ausnahmslos für alle Absatzstätten für Hilfsmittel gelten. Im Heilmittelmarkt beklagen Kassen und Ärzte im übrigen seit Jahren die desolate Datenlage und Intransparenz. Rechnungen würden von Masseuren und anderen teilweise "auf Papierservietten" ausgestellt, brachte es ein Kassenchef auf den Punkt. Aber auch diese müssen jetzt die in ihrem Sektor anfallende Erhöhung von zehn auf 15 Prozent Selbstbeteiligung anwenden. Man darf gespannt sein, wie das Gesetz außerhalb der Apotheken bei anderen umgesetzt wird. Ich bin sicher, die Patienten werden merken, wieviel Mühe sich die Apotheker geben, um sie bei den Neu-Regelungen zu unterstützen. Die Dienstleistung am Kunden wird sich für die Pharmazeuten rechnen.
Susanne Imhoff-Hasse
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