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Tiermast: Anabolika bei Tieren verboten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verwendung von weiteren Stoffen mit wachstumsfördernder Wirkung in der Tiermast verboten.

Es handelt sich um die sogenannten Beta-Agonisten (z.B. Clenbuterol), mit denen das Muskelwachstum bei Tieren stimuliert werden kann. Die Verordnung ist am 20.6.1997 in Kraft getreten. Ausnahmen vom Verwendungsverbot dieser Arzneimittel wird es nur in unverzichtbaren Fällen geben, z.B. zur Wehenhemmung bei Kühen kurz vor der Geburt oder zur Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Pferden, die nicht zu Mastzwecken gehalten werden. Mit dem Verbot setzt das Ministerium eine EU-Regelung in deutsches Recht um. Beta-Agonisten dürfen, soweit ihre Anwendung zu therapeutischen Zwecken noch erlaubt bleibt, nur von Tierärzten selbst oder unter tierärztlicher Aufsicht angewendet werden. Darüber sind von den Tierärzten besondere Nachweise zu führen; um der verbotswidrigen Abgabe oder Anwendung entgegenzuwirken.

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