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Bundesrat: Gesetzesantrag mit Folgen
Damit werde die bisherige Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung mit Arzneimitteln aufgehoben. Am 4. Juli wird der Bundesrat über den heftig umstrittenen Gesetzesantrag aus Berlin entscheiden. Es wird erwartet, daß die Länderkammer diesem mit den Änderungen des Gesundheitsauschusses zustimmen und dem Bundestag zuleiten wird (siehe AZ Nr. 22 und 27). Der Vorstoß aus Berlin sieht vor, daß Pflegeheime künftig auch von Krankenhausapotheken versorgt werden und Arzneimittel auch in Ambulanzen in den Räumen der Kliniken zum Beispiel bei ambulanter Behandlung durch Krankenhausärzte abgegeben werden dürfen. Vorläufige Schätzungen der ABDA gehen von 600.000 Pflegebetten in Deutschland aus. Wie Friese sagte, akzeptiert die ABDA, daß Patienten in Ambulanzen unmittelbar mit Medikamenten aus der Krankenhausapotheke versorgt werden. Es werde jedoch abgelehnt, dies auf Klinikärzte auszudehnen, die zur ambulanten Behandlung in den Kliniken ermächtigt seien. Es sei inakzeptabel, wenn diese Praxisbedarf zu anderen Konditionen als die niedergelassenen Mediziner beziehen könnten.
Brennpunkt Pflegeheime
Friese kritisierte darüber hinaus heftig den Vorstoß, die Zuständigkeit der Krankenhausapotheker auf Pflegeheime auszudehnen. Er verwies auf die unterschiedliche Preisgestaltung der pharmazeutischen Industrie, die im Sinne einer Subventionierung durch den ambulanten Bereich Medikamente kostenlos oder stark rabattiert an die Kliniken liefere. Sollten die Klinikapotheken mehr Kompetenzen bekommen, müßten sie zu vergleichbaren Rahmenbedingungen wie die öffentlichen Apotheken arbeiten, also Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen, weil dann Gewinne anfielen, sowie Umsatzsteuer. Der ABDA-Präsident lehnte es auch ab, den Patienten bei deren Entlassung aus den Beständen der Krankenhausapotheke Arzneimittel mitzugeben. Dies sei ein Dispensierrecht für Krankenhauspersonal, also auch Nichtärzte, welches entschieden abgelehnt werde. Die ABDA bemängelt, daß die Konsequenzen nicht bedacht sind, wie etwa die Frage des Beipackzettels, und befürchtet Gefahren für die Arzneimittelsicherheit.
ABDA für Versorgungsverträge
Die ABDA schlägt dagegen Versorgungsverträge für Heime vor, welche Qualitätsanforderungen festschreiben. Inhalt sollen Art und Umfang der Versorgung, die Informations- und Beratungspflicht des Apothekers sowie die Pflicht zur Überprüfung der Arzneimittelaufbewahrung in den Heimen sein.
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