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BPI: Einheitliche Regelung für Patentierung
Dies forderte Dr. Barbara Sickmüller, Geschäftsführerin für den Bereich Medizin und Pharmazie des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), in Frankfurt. Dr. Sickmüller sagte, ihr Verband knüpfe große Hoffnungen an die neue Richtlinie "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen", über die das Europaparlament am 14. Bis 18. Juli in erster Lesung entscheiden werde. Damit unterstütze der BPI die Forderungen des europäischen Pharmaverbandes EFPIA. Die Gen- und Biotechnik sei ein dynamischer Wirtschaftszweig geworden, dessen weitere Entwicklung entscheidend von einem harmonischen Schutz biotechnologischer Patente abhänge. Genau das strebe die Richtlinie an. "Es ist höchste Zeit, sie verbindlich werden zu lassen. Der Patentschutz für biotechnologische Erfindungen wird seit bald 10 Jahren in der Europäischen Union diskutiert", so Sickmüller. Dr. Sickmüller erinnerte daran, daß die USA 65 Prozent aller pharmazeutischen Biotech-Patente weltweit besäßen, die europäische Pharmaindustrie dagegen nur 15 Prozent. Hier gelte es aufzuholen. "Wenn Europa die Chance verpaßt, durch längst überfällige, einheitliche Rahmenbedingungen eine gesunde Grundlage für weitere Forschung und Entwicklung in der Industrie zu schaffen, werden auch weiterhin hochqualifizierte Arbeitsplätze in das außereuropäische Ausland verlagert werden", warnte Dr. Sickmüller. Bei der jetzt einsetzenden ethischen Diskussion über die Patente würde immer vergessen, daß diese Richtlinie auch wesentliche Einschränkungen vorsähe. Sickmüller: "Der menschliche Körper einschließlich seiner gesamten Entwicklung vom Fötus bis zum Erwachsenen darf nicht patentiert werden. Das Papier verbietet darüber hinaus die Keimbahntherapie sowie das Klonen von Menschen."
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