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- DAZ 29/1997
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DAZ aktuell
Randnotiz
Alles Lamentieren im Vorfeld, alle guten Verbesserungsvorschläge und Überlegungen von Seiten der Apotheker nützten nichts: Der Bundesrat hat den umstrittenen Entwurf zur Änderung des Apothekengesetzes mit großer Mehrheit beim Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dieser Änderung, initiiert vom Land Berlin und verschärft vom Land Niedersachsen, sollen die Versorgung von Krankenhausambulanzen und Rettungsdiensten durch Krankenhausapotheken und von Pflegeheimen durch öffentliche oder Krankenhausapotheken neu geregelt werden. Im Klartext bedeutet dies z. B., daß Krankenhausapotheken künftig Pflegeheime, die unter ärztlicher Aufsicht stehen, mit Arzneimitteln versorgen dürfen, außerdem sollen Krankenhausapotheken auch die Versorgung von ambulant behandelten Patienten für einen bestimmten Zeitraum übernehmen dürfen. Aber auch öffentliche Apotheken sollen das Recht bekommen, mit den Trägern von Heimen Verträge zu schließen zur Arzneimittelversorgung von Bewohnern naheliegender Heime. Das Gesetz wird jetzt von der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. "Ein ordnungspolitischer Sündenfall" - so bezeichnete es ABDA-Präsident Friese, und ich kann mich dieser Einschätzung nur anschließen. Die bewährte Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung würde aufgehoben, außerdem käme es zu unhaltbaren Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlicher und Krankenhausapotheke, massive wirtschaftliche Nachteile für die öffentlichen wären die Folge. Widerstand ist angesagt. Was können wir jetzt noch dagegen tun? Vielleicht gezielte Lobbyarbeit auf politischer Ebene, um Meinungsbildner im Bundestag von der Richtigkeit der Apothekersichtweise zu überzeugen? Tuchfühlung allerdings können Sie bereits jetzt mit Pflegeheimen aufnehmen, um über eine Arzneimittelversorgung zu sprechen. Denn dieser Punkt dürfte aller Voraussicht nach Gesetz werden. Widerstand ist auch angesagt gegen Vorstellungen des Betriebskrankenkassenfunktionärs Schulte, der Anfang Juli erneut gegen das bestehende System der Arzneiversorgung zu Felde zog: Abschaffung der Arzneimittelpreisverordnung, Aufhebung des Fremd- und Mehrbsitzverbotes, Staffelung des Kassenrabatts nach Apothekengröße und -art (Einzelapotheken müssen 5 % gewähren, Versandapotheken über 20 Prozent), Arzneidistribution auch über Ärzte, mehr Versandhandel, auch aus dem Ausland. Und überhaupt habe der Apotheker mit dem Arzneimittel nichts mehr zu tun. Angesichts dieser "horror picture show" hätten wir Apothekerinnen und Apotheker nur noch einen letzten Wunsch: Bitte, Herr Schulte, sagen Sie Ihren Versicherten offen und ehrlich, daß die Betriebskrankenkassen die Apotheken abschaffen wollen. Oder sagen Sie Ihnen, daß BKK-Versicherte ihre Verordnungen nicht in öffentlichen Apotheken einlösen dürfen. Und teilen Sie den BKK-Mitgliedern bitte gleichzeitig mit, daß sie ihr außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen können, wenn ihnen das nicht gefällt. Zugegeben, auf die Abstimmung mit Füßen freuen wir uns... Peter Ditze
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