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Initiative aus Hessen: Naturheilmittel besser schützen
Es will über den Bundesrat die Bundesregierung zu einer Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) bewegen, bei der die Vergünstigungen für "Altarzneimittel" bei der Nachzulassung auch auf diese Präparate ausgedehnt werden. Ziel einer neuen AMG-Novelle sollte eine spezielle Berücksichtigung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen bei der Nachzulassung sein. Konkret wird der Regierung vorgeschlagen, außer den bislang vorgesehenen Kommissionen für Phytotherapeutika, Homöopathie und anthroposophische Medizin weitere Gremien vorzusehen. Insbesondere für Kombinationsarzneimittel sollten die jahrzehntelangen Erfahrungen mit den betreffenden Präparaten stärker berücksichtigt werden, da die derzeitigen Regelungen bei der Bewertung über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgingen. Die Hessen begründen ihren Vorstoß damit, daß die derzeitige Umsetzung im AMG den naturheilkundlichen Arzneimittelschatz nicht erhalte, sondern ihn stattdessen gefährde. In absehbarer Zeit sei eine Marktbereinigung zu befürchten, wovon vor allem mittelständische Betriebe existentiell betroffen wären.
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