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DAZ aktuell
Kommentar: Versand nein, Belieferung ja
Die klammheimlich im Online-Dienst America Online (AOL) von einem Apotheker einer hessischen Kleinstadt installierte Versandapotheke (wir berichteten in unserer Ausgabe vom 1. September), bei der sich jeder AOL-Nutzer Arzneimittel mittels eines Bestellbogens schicken lassen konnte, ist verschwunden - ich denke, unsere Veröffentlichung hat hier kräftig mitgeholfen. Denn daraufhin wurde auch die zuständige Behörde initiativ. Seit letzter Woche ist der Bestellbogen und der Hinweis auf die Möglichkeit des Arzneimittelversands aus der "Pharmacie international", wie sich die Apotheke in AOL nennt, nicht mehr zu finden. Doch halt, schauen Sie im Internet mal nach unter http://www. pharmacie.de - Sie sind willkommen in "Pharmacie international - Ihr Apotheken- und Gesundheitsdienst im Internet". Und da taucht auch schon der kleine Button mit dem Wort Bestellungen auf, der nach Anklicken den gleichen Bestellbogen freigibt, der bei AOL zu sehen war. Nur, jetzt ist er im freien Netz präsent. Und die Begrüßungsseite offenbart auch den Namen des Apothekers, der dahinter steckt. In der Homepage wird zwar darauf hingewiesen, daß keine apothekenpflichtigen oder rezeptpflichtigen Arzneimittel geliefert werden. Wenn sie sich aber den Bestellbogen betrachten, dann sieht er nicht gerade so aus, als wenn Sie damit Ihre Traubenzuckerrollen ordern sollten. Da sollte man vielleicht mal genauer hinsehen. Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland nicht erlaubt, die Apothekenbetriebsordnung läßt es nicht zu. Und in Kürze wird dieses Verbot wohl sogar gesetzlich untermauert werden: Im vorliegenden Referentenentwurf zur 8. Novelle des Arzneimittelgesetzes wird klargestellt, daß der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln unzulässig ist. Damit werden alle, die hofften, der Versandhandel sei in Deutschland nicht mehr aufzuhalten ("nur noch eine Frage der Zeit") eines besseren belehrt. Im übrigen auch die Krankenkassen, allen voran die BKKs und AOK, die uns allzu gern in den letzten Wochen mit der Einführung des Arzneiversandhandels drohten, wenn wir nicht artig die Nullerrezepte einreichten oder wenn wir die Abschaffung des Kassenrabatts forderten. Daß allerdings die persönliche Zustellung von Arzneimitteln (Defekte, Nachlieferungen, sperrige Packungen, Telefon oder Faxbestellungen usw.) mittels Boten, am besten wohl durch pharmazeutisches Personal, auch weiterhin möglich sein soll, müßte in der Apothekenbetriebsordnung präzisiert werden. Mein Stichwort dazu: Versand nein, Belieferung ja!
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