DAZ aktuell

Lebensversicherungsverträge

Eine Lebensversicherung kann auch auf ein Unternehmen bezogen werden.

Schließt ein Unternehmen einen Lebensversicherungsvertrag auf das Leben oder den Tod einer fremden Person (z.B. Angestellter oder Geschäftspartner) ab und ist Bezugsberechtigter nicht die fremde Person, sondern das Unternehmen, so gehört der Anspruch aus dem Lebensversicherungsvertrag zum Betriebsvermögen. Dies hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalt mit Erlaß vom 11.8.1997 (42 - S 2144 - 13) aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeordnet.



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