- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 40/1997
- Lebensversicherungsvertr...
DAZ aktuell
Lebensversicherungsverträge
Schließt ein Unternehmen einen Lebensversicherungsvertrag auf das Leben oder den Tod einer fremden Person (z.B. Angestellter oder Geschäftspartner) ab und ist Bezugsberechtigter nicht die fremde Person, sondern das Unternehmen, so gehört der Anspruch aus dem Lebensversicherungsvertrag zum Betriebsvermögen. Dies hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalt mit Erlaß vom 11.8.1997 (42 - S 2144 - 13) aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeordnet.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.