DAZ aktuell

Durch Sonderzahlung "pflichtig": Vorsicht vor der Abgabenfalle

Das geht Arbeitgeber und die bei ihnen beschäftigten Teilzeitkräfte an: Wollen sie Sozialbeiträge sparen, so heißt es insbesondere dann aufpassen, wenn der Verdienst 610 (neue Länder: 520) Mark im Monat beträgt. Das ist die Grenze, bis zu der sozialabgabenfrei verdient werden kann.

Denn wenn in solchen Fällen der 610 (520)-Mark-Grenzwert durch Sonderzuwendungen überschritten wird, etwa durch die Zahlung von Weihnachtsgeld, dann wird das Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig und damit teuer.
Das bedeutet: Bei einem regelmäßigen Verdienst von 610 (520) Mark im Monat und einem zugesicherten Weihnachtsgeld von beispielsweise 300 Mark würde der Grenzbetrag von 7.320 (6.240) Mark - aufs Jahr gesehen - um 300 Mark überschritten.
Dasselbe gilt, wenn regelmäßig im Monat 590 (500) Mark verdient werden und an Sonderzahlungen (wozu übrigens auch das Urlaubsgeld gehört) 500 (400) Mark hinzukämen. Insgesamt würde das wiederum mehr als 7.320 (6.240) Mark im Jahr ergeben - also ebenfalls Versicherungspflicht zur Folge haben.
Das kann den Arbeitnehmer wie den Arbeitgeber bis zu 1.600 (1.350) Mark im Jahr an Beiträgen kosten.
Als Lösung empfiehlt sich folgende Strategie: Statt Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden die Fahrkosten zur Arbeitsstelle ersetzt. Das kann mehr als 300 Mark im Jahr ausmachen - und kostet nur 15 Prozent Pauschalsteuer...




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