DAZ aktuell

HIV-Skandal: SPD für Schmerzensgeld für Opfer

Die Sozialdemokraten in Bonn wollen noch in dieser Legislaturperiode das Arzneimittelgesetz ändern (AMG) und darin ein Schmerzensgeld im Rahmen der Arzneimittelhaftung verankern.

Für diese Folge aus dem Skandal mit HIV-verseuchten Blutprodukten Mitte der 80er Jahre plädierten sie im Gesundheitsausschuß des Bundestags. Auf dessen Sitzung am 1. Oktober stimmte der Ausschuß mit Gerhard Scheu überein, daß eine nationale Regelung machbar sei. Der Jurist Scheu (CSU) war Vorsitzender des Untersuchungsausschusses gewesen, der sich mit HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte befaßt hatte. Er hält eine spezifische Regelung im Arzneimittelsektor für nötig. Bei einer Änderung des AMG müsse das Kausalprinzip für Haftung aufrechterhalten bleiben. Für den Nachweis der individuellen Kausalität solle die Wahrscheinlichkeit, ähnlich wie beim Berufskrankheitenrecht, ausreichen. Darüber hinaus müßten Patienten, so Scheu, die Dokumentationen der Arzneimittelhersteller und der Aufsichtsbehörden einsehen können. Der Jurist regt zudem ein pauschaliertes Schmerzensgeld an. Es sei ein "deutsches Märchen", daß eine Gefährdungshaftung kein Schmerzensgeld haben könne.

Die Vertreter der SPD hoben wie Scheu den enormen Handlungsbedarf hervor. Die Bundesregierung müsse endlich einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Handele sie nicht, sei sie mitverantwortlich, falls es zu einem weiteren Skandal wie im Falle von Contergan oder den HIV-Blutprodukten komme, so die SPD.
Auch nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion soll die Haftungsfrage im Arzneibereich jetzt geklärt werden.
Die Bundesregierung jedoch will die Arzneihaftung nicht isoliert regeln, sondern spricht sich für ein eigenes, vom Justizministerium zu erarbeitendes Gesetz aus, das sämtliche Tatbestände der Gefährdungshaftung aufführen soll.
Bisher liegen aus dem Bundesgesundheitsministerium eine 7. und eine 8. AMG-Novelle jeweils als Entwurf vor, in denen aber die Haftungsfrage bisher nicht auftaucht. Die Novellen sind auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen.


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.