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Patientenvereinigung: Notopfer nicht mißbrauchen
In Berlin hätten die Krankenkassen bereits angekündigt, das Geld für Einsparungen in ihrem Krankenhausbudget nutzen zu wollen. Das Notopfer in Höhe von 20 DM jährlich muß zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberanteil von den Versicherten aufgebracht werden. Die "Notopfer-Aktion" ist auf drei Jahre beschränkt. Ab Oktober werden die Versicherten - mit Ausnahme von Bayern - von ihren Kassen aufgefordert, den Betrag zu überweisen. Bayern stellt als einziges Bundesland die entsprechenden Finanzmittel aus eigener Tasche zur Verfügung. "Wenn die Versicherten schon eine weitere Last aufgebürdet bekommen, sollte wenigstens gewährleistet sein, daß das Geld auch seinen Bestimmungsort erreicht", fordert DGVP-Vorsitzender Dr. Ekkehard Bahlo. Es könne nicht angehen, daß Krankenkassen den Betrag nutzen, um eigene Löcher zu stopfen.
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