Gesundheitspolitik

Neue Runde: Zwei Drittel der Verordnungen haben Festbetrag

Die gesetzlichen Krankenkassen haben für neun neue Wirkstoffe in der Stufe 1 Festbeträge festgesetzt. Für einen weiteren Wirkstoff wurden Erstattungshöchstgrenzen in einer zusätzlichen Gruppe festgelegt.

Insgesamt 15 neue Festbetragsgruppen sollen am 1. Januar 1998 in Kraft treten. Dann haben nach Angaben der Krankenkassen 55 Prozent des Arzneiumsatzes und 63 Prozent aller Verordnungen des Marktes der gesetzlichen Krankenversicherung eine Erstattungshöchstgrenze.
In der Stufe 2 werden für zwei Gruppen (Alpha-Rezeptorenblocker und Azol-Antimykotika), in der Stufe 3 für drei Gruppen (H 1-Antagonisten, Myotonolytika sowie Schichtgitter-Antacida) erstmals Festbeträge bestimmt. Alle Wirkstoffe zusammen betreffen 212 Präparate mit 631 Fertigarzneimittelpackungen, 12,3 Millionen Verordnungen führen zu einem Umsatz von rund 603 Millionen Mark. Die Krankenkassen hoffen auf Einsparungen in dieser Runde in Höhe von 73 Millionen Mark.


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.