Prisma

Paul-Ehrlich-Institut: Keine Aussage zu Dr. Klehr

Entgegen einem Artikel in der Bildzeitung hat das Paul-Ehrlich-Institut nach eigener Aussage kein Gutachten zur Eigenblut-Therapie für Dr. Klehr erstellt.

In der Bildzeitung vom 18. Oktober wurde ein Artikel mit der Überschrift "Krebsarzt Klehr siegt vor Gericht" veröffentlicht. Darin stand zu lesen, daß die Eigenblut-Therapie des umstrittenen Krebsarztes Klehr jetzt nach einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München offiziell zugelassen sei. Ausschlaggebend für das Urteil war laut Bildzeitung angeblich ein vom Paul-Ehrlich-Institut erstelltes Gutachten, das für Klehr positiv ausgefallen war.
Das Paul-Ehrlich-Institut nimmt zu diesen Aussagen wie folgt Stellung:
Entgegen einer Meldung in der Bildzeitung vom Samstag, 18. Oktober 1997,
• hat das Paul-Ehrlich-Institut in Langen kein Gutachten zur Wirksamkeit der Eigenblut-Therapie von Dr. Nikolaus Klehr erstellt.
• hat das Landgericht München kein Gutachten beim Paul-Ehrlich-Institut eingeholt.
• ist die Eigenblut-Therapie nicht zugelassen.
Dr. Klehr hat laut der Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts von der Regierung Oberbayern lediglich die Herstellungserlaubnis für sein Arzneimittel erhalten.



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