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- DAZ 45/1997
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7. AMG-Novelle: Nicht überladen
Die 7. AMG-Novelle habe bessere Chancen auf eine rasche Umsetzung, wenn sie wie vorgesehen auf die Umsetzung von europäischen Regelungen in deutsches Recht beschränkt werde, so die Äußerung des federführenden Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf die Stellungnahme des Bundesrates.
Der Bundesrat hatte zum Beispiel ein Verbot des Dopings angeregt sowie generell ein ausdrückliches Verbot, bedenkliche Arzneimittel zu verschreiben (wir berichteten). Die Bundesregierung wiederum hält etliche Punkte im AMG durchaus für verbesserungswürdig, hat dafür aber den Referentenentwurf einer 8. AMG-Novelle veröffentlicht. Dieser Entwurf enthält beispielsweise das Verbot von Arznei-Versandhandel, aber auch Regelungen zum Dopingverbot, die sich weitgehend mit den Vorstellungen der Länderkammer deckten, so das BMG. Allerdings sei das ausdrückliche Verbot, bedenkliche Arzneimittel zu verschreiben, dort nicht enthalten. Die Regierung verweist zur Begründung auf die bestehende Pflicht von Apothekern, in begründeten Fällen die Abgabe eines Arzneimittels verweigern zu müssen, da ansonsten die Strafvorschriften des AMG greifen. Es sei sachgerechter, bei einer pflichtgemäßen Abgabeverweigerung durch Apotheker die Verordnung des Arztes als versuchtes Inverkehrbringen einzuordnen als - wie von der Länderkammer gewünscht - die Verschreibung als solche mit einer Strafe zu belegen.
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