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Schwerbehinderung: Anteil der Impfschäden ist minimal

Der Anteil der Impfschäden an den 5, 5 Millionen Schwerbehinderten, die im Jahr 1995 unter der Ursache "Allgemeine Krankheiten, Impfschäden" vom Statistischen Bundesamtes erfaßt wurden, liegt bei 0,044%.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der CDU/CSU Abgeordneten Erika Reinhardt hervor. Als Gründe für die meisten der vorliegenden Impfschäden werden Pockenschutzimpfungen genannt, auch wenn darauf hingewiesen wird, daß generell nach jeder Impfung ein Impfschaden auftreten kann. Pockenschutzimpfungen werden aufgrund ihres Risikos und dem weitgehenden Rückgang der Pockenerkrankungen bereits seit 15 Jahren nicht mehr durchgeführt. Es ist also damit zu rechnen, daß der Anteil der Impfschäden an den Schwerbehinderungen in Zukunft noch weiter zurückgehen wird.

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