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PKV-Appell an Ärzte: Blaue Formulare benutzen
Vorteilhaft sei bei diesen Formularen die Möglichkeit, die Pharmazentralnummer (PZN) aufzudrucken und so die Daten maschinell erfassen zu können. Bisher werden die speziellen Vordrucke allerdings kaum in der Praxis eingesetzt. Nur acht Prozent der von Versicherten eingereichten Rezepte sind nach Angaben des PKV-Verbands blau.
Wie Verbandsgeschäftsführer Dr. Christoph Uleer der Deutschen Apotheker Zeitung sagte, liegt dies nicht an der Kooperation mit den Apothekern, sondern ausschließlich an dem mangelnden Engagement der Ärzte. Die blauen Vordrucke müsse ein Arzt bei einem privaten Krankenversicherer bestellen. Bisher gibt es keine rechtlichen Vorgaben über Privatverordnungen, die theoretisch auf jedem Stück Papier getätigt werden können, es besteht auch keine Verpflichtung für Apotheken, auf diesen die PZN aufzutragen.
Die PKV hat analog zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neben eigenen Chipkarten ein Formular entwickelt, auf das ohne zusätzlichen Aufwand in den Apotheken die PZN maschinenlesbar aufgedruckt werden könne, was die Erfassungsabläufe erheblich vereinfache.
DAV-PKV-Vertrag
Das dazu benötigte PZN-Verzeichnis wurde bei ABDATA- Pharma-Daten-Service gekauft. Ein 1996 eigens geschlossener Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der PKV-Vertretung sieht die regelmäßige Lieferung besonders aufbereiteter Daten an die privaten Krankenkassen vor.
Wie Monika Epping, Referentin im ABDA-Geschäftsbereich Wirtschaft und Sozialpolitik, auf Anfrage sagte, hatte die ABDA darauf bestanden, daß die PKV-Vordrucke optisch leicht von den rosafarbenen GKV-Rezepten zu unterscheiden sein müßten. Zudem habe die Apothekerorganisation damals deutlich gemacht, daß das Bedrucken keinen zusätzlichen Aufwand in der Offizin hervorrufen dürfe. Beides sei, da die blauen Rezepte wie die GKV-Rezepte im Querformat zu bedrucken seien, erfüllt, so daß sich für die Apotheker in der Praxis sogar Arbeitserleichterungen ergäben, sagte die Apothekerin und Betriebswirtin.
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