DAZ aktuell

Drogensubstitution: Drogenfreiheit eine Utopie?

Derzeit werden über 21000 Drogenabhängige zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mit Levomethadon oder Methadon-Razemat substituiert.

Die Drogenabstinenz muß das therapeutische Ziel bei der Behandlung einer Sucht sein, heißt es in der Präambel der Richtlinien über "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" (NUB-Richtlinien). Die Methadonsubstitution ist danach keine Therapieform, sondern nur in Notfällen erlaubt, wenn zum Beispiel ein plötzlicher Entzug lebensbedrohlich wäre oder wenn es sich um Drogenabhängige mit "opioidpflichtigen Schmerzzuständen" handelt.
Die NUB-Richtlinien stellen hohe Anforderungen an den Arzt. Er muß "sowohl über das für den Umgang mit Methadon erforderliche pharmakologische Wissen als auch über Kenntnisse der Drogensucht selbst verfügen". Die Realität steht im krassen Widerspruch dazu. In vielen Bundesländern kann ein Arzt die Qualifikation zum "Drogenarzt" bereits durch die einmalige Teilnahme an einem Wochenendkurs erwerben. Es kann daher niemanden verwundern, daß die Drogenabhängigen unqualifiziert behandelt werden. Eine psychosoziale Betreuung, die notwendig wäre, fehlt meist vollständig. Im Vordergrund steht die Abgabe des Ersatzstoffes. Bedenklich ist zudem, daß etwa 95 Prozent der Substituierten neben dem Methadon andere Drogen wie etwa Kokain, Heroin, Alkohol oder Benzodiazepine konsumieren. Es ist daher fraglich, ob man mit der Substitutionsbehandlung eine Drogenabstinenz erzielen kann.



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