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- DAZ 46/1997
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Prisma
Lauschangriff: Anschlag auf das Arztgeheimnis
"""Der große Lauschangriff droht das Arztgeheimnis zu zerstören und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig zu erschüttern", so Vilmar. Schon nach der geltenden Rechtslage habe der Arzt durchaus die Möglichkeit, die Strafverfolgungsbehörde zu informieren, soweit die Offenbarung zum Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich sei, z. B. zur Abwehr geplanter schwerer Gewaltverbrechen. Der vorliegende Gesetzentwurf gehe allerdings über das bewährte Verfahren weit hinaus und stelle das Arztgeheimnis an sich in Frage. "Wenn sich Patienten nicht mehr sicher sein können, daß die Vertraulichkeit ihrer Angaben gewahrt bleibt, werden sie auch Skrupel haben, ihre Beschwerden und Krankheiten zu offenbaren". Eine vernünftige Anamnese sei dann nicht mehr möglich, die Behandlung des Patienten würde erschwert oder sogar unmöglich gemacht. "Ohne entsprechende Ausnahmebestimmungen steht ein Kernbereich der ärztlichen Berufsausübung auf dem Spiel, denn Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patient und Arzt ist und bleibt das Patientengeheimnis und die ärztliche Schweigepflicht", mahnt Vilmar.
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