Schriftliche Frage

Franke: Isolierte Betrachtung der Packungspauschale ist nicht aussagekräftig

Berlin - 29.11.2024, 13:45 Uhr

Staatssekretär Edgar Franke (Foto: IMAGO/IPON)

Staatssekretär Edgar Franke (Foto: IMAGO/IPON)


In einer schriftlichen Frage will die FDP-Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke wissen, wie die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender Kosten die aktuelle Apothekenvergütung und insbesondere die Höhe der Packungspauschale beurteilt. In seiner Antwort weicht BMG-Staatssekretär Edgar Franke aus – Lütke fordert die künftige Regierung auf, Struktur- und Vergütungsreformen gemeinsam mit der Apothekerschaft zu erarbeiten, statt Reformen über deren Köpfe hinweg zu verordnen.

Ist die Vergütung der Apotheken in Zeiten rasant steigender Kosten noch angemessen? Innerhalb der Branche bekäme man wohl zumeist ein klares Nein zu hören. Wie aber beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Höhe des Apothekenhonorars und insbesondere der Packungspauschale mit Blick auf die Preisentwicklung und die gestiegenen Betriebskosten in den vergangenen Jahren? Das wollte die Berichterstatterin für Apothekenthemen in der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, in einer schriftlichen Frage wissen. Diese landete auf dem Schreibtisch von Edgar Franke, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – seine Antwort liegt der DAZ vor.

Reformgesetz als Teil der Lösung?

Franke verweist zunächst auf § 78 Absatz 2 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG), wonach die Preise und Preisspannen in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) insgesamt so festzulegen seien, dass sie „den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher einschließlich der Sicherstellung der Versorgung sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen“. Der Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro stelle dabei einen von mehreren Vergütungsbestandteilen dar, dessen „isolierte Betrachtung aus Sicht der Bundesregierung nicht aussagekräftig ist“, schreibt er.

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Im Entwurf eines Apotheken-Reformgesetzes habe das BMG sein Konzept für den Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes festgehalten. „Der Gesetzentwurf sieht neben einer umfassenden Strukturreform auch Anpassungen beim Apothekenhonorar mit dem Schwerpunkt der Verbesserung der Vergütung von Apotheken im ländlichen Raum vor“, betont der Staatssekretär. Zudem sollen die Vertragspartner der Selbstverwaltung künftig Empfehlungen zur Anpassung des Apothekenhonorars – konkret des Packungsfixum und des variabler Honoraranteil – auf der Grundlage der Kostenentwicklung vereinbaren. „Basis dafür sollen die Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme, die Versorgungssituation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung und weitere geeignete Indizes sein.“

Lütke: BMG reitet totes Pferd

Die Ausführungen Frankes überzeugen die FDP-Abgeordnete Lütke nicht. „Es ist bezeichnend, dass das Bundesgesundheitsministerium das so genannte Apothekenreformgesetz weiter wie ein totes Pferd reitet“, kommentiert sie die Antwort auf ihre Frage. Der Entwurf enthalte bis heute keine entscheidenden Verbesserungen für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. „Es ist richtig, dass dieses Lauterbach-Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt“, betont Lütke. Klar sei, dass im Apothekenbereich in Zukunft Struktur- und Vergütungsreformen nötig sind. „Die nächste Bundesregierung täte aber gut daran, diese gemeinsam mit der Apothekerschaft zu erarbeiten und nicht über deren Köpfe hinweg Reformen zu verordnen.“


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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2 Kommentare

Warum ist denn seit 2004 bei der Honorierung nichts passiert?

von Uwe Hansmann am 29.11.2024 um 14:53 Uhr

weil Leute wie Franke permanent den von der Politik selbst 2004 ins AMG §78 geschriebenen zweiten Satz gerne unterschlagen.
Herr Staatssekretär! Zur Erinnerung!

"Abweichend von Satz 1 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Anteil des Festzuschlags, der nicht der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes dient, entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen."

Also hört mit der permanenten Lügerei auf und macht endlich das, was Ihr seinerzeit selbst beschlossen habt !!!

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Anpassung Packungspauschale

von Roland Mückschel am 29.11.2024 um 14:04 Uhr

Frankes Antwort entspricht in etwa seinem Aussehen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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