Wie geht es weiter mit den Skonti?

Lütke: Brauchen Interessenausgleich zwischen Apotheken und Großhandel

Berlin - 25.10.2024, 10:45 Uhr

Sieht das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht: Die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke. (Foto: IMAGO / Metodi Popov)

Sieht das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht: Die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke. (Foto: IMAGO / Metodi Popov)


Der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut favorisiert eine schnelle Lösung in der Skonto-Frage und hält eine Neuregelung mit dem sogenannten BIPAM-Gesetz für denkbar. Auch die FDP will die Apotheken wirtschaftlich stärken – mit Blick auf die Skonti braucht es aus Sicht der FDP-Abgeordneten Kristine Lütke jedoch einen „sinnvollen Ausgleich zwischen den Interessen der Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel“. Ob die Ampel-Partner sich kurzfristig auf einen Weg verständigen können, ist offen. 

Da es mit der Apothekenreform aktuell nicht vorangeht, hat das Parlament bereits begonnen, das Vorhaben zu filetieren. Bestimmte Regelungen wie die erweiterten Impfbefugnisse für Apothekerinnen und Apotheker sowie Erleichterungen bei der Heimversorgung sollen nun mit dem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit kommen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut möchte zudem die Neuregelung der Großhandelsskonti für Apotheken beschleunigen und in das sogenannte BIPAM-Gesetz überführen: Er halte eine schnellere Regelung als mit der Apothekenreform für „sinnvoll“, so Heidenblut gegenüber der DAZ. Aus diesem Grund habe er die Frage in der Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit gestellt. „Mit dem Gesetz sollen auch andere Aspekte für den Apothekenbereich geregelt werden, deshalb bietet es sich aus meiner Sicht an.“

Noch bleibt Zeit, eine tragfähige Formulierung zu finden und sie in das BIPAM-Gesetz einzubringen. Voraussichtlich Mitte November soll es in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Ende Dezember könnte sich dann der Bundesrat erneut damit befassen, das Inkrafttreten ist für den Jahreswechsel vorgesehen. Dafür müssen sich jedoch die Ampel-Partner in der Skonto-Frage einig werden.

Die DAZ wollte wissen, wie die FDP zur Initiative Heidenbluts steht. „Wir Freie Demokraten sehen das Bundesgesundheitsministerium und Minister Lauterbach in der Pflicht, eine Lösung für die Skonto-Regelungen zu unterbreiten“, betont die Abgeordnete und FDP-Apothekenexpertin Kristine Lütke auf Nachfrage. „Dabei muss ein sinnvoller Ausgleich zwischen den Interessen der Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel gefunden werden, denn dieser ist für die Apotheken elementar.“ Gleichzeitig sei es dringend notwendig, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern, um weitere Schließungen und eine Verschlechterung der Versorgung zu vermeiden. „Es braucht eine gemeinsame Lösung, die die Arzneimittelversorgung verbessert, keine einseitigen Belastungen und zugleich eine leistungsgerechte Vergütung für beide Seiten schafft.“

Wie dieser Interessenausgleich aussehen könnte und wie wahrscheinlich eine Neuregelung der Skonti mit dem BIPAM-Gesetz ist, bleibt offen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es dem Gesetzgeber gelingt, in dieser Angelegenheit kurzfristig eine Lösung zu finden.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Apothekenreform in Scheiben

Favorisierte Apotheken vom Tisch

Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss

Impfungen, favorisierte Apotheken und Skonti – Abgeordnete haken nach

Interview mit Matthias Mieves (SPD) Teil 2

„Das Fremdbesitzverbot bleibt“

Anhörung im Gesundheitsausschuss: Abgeordnete haken bei Apotheken-Änderungsanträgen nach

Chance auf baldige Rückkehr der Skonti?

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Mit dem Ampel-Aus bleiben zahlreiche Vorhaben aus dem BMG auf der Strecke

Karl Lauterbachs unvollendete Projekte

Die Gesetzesvorhaben aus dem BMG

Was bedeutet der Ampel-Bruch für die Apotheken?

1 Kommentar

Begründung des Skontourteils

von Rainer W. am 25.10.2024 um 11:07 Uhr

In der Begründung des Skontourteils wurde klar darauf hingewiesen, dass es Aufgabe des Staates ist, für eine auskömmliche Finanzierung der Apotheken - auch ohne Rabatte und Skonti - zu sorgen.

Genau so steht es auch in §78 AMG

Der Wirtschaftsminister könnte per Rechtsverordnung ohne weiteres den Festzuschlag für Apotheken um den Betrag des marktüblichen Skontos, 3%, erhöhen.

Dadurch müssen auch die Großhändler nicht für die verfehlungen des BMWi zahlen.

Vor allem aber würde das auch den kleineren Landapotheken, die zur Flächendeckung notwendig sind, helfen. Eine Wiedereinführung des Skontos stärkt vor allem die Umsatzstarken Stadtapotheken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kommentar abgeben

 

Ich akzeptiere die allgemeinen Verhaltensregeln (Netiquette).

Ich möchte über Antworten auf diesen Kommentar per E-Mail benachrichtigt werden.

Sie müssen alle Felder ausfüllen und die allgemeinen Verhaltensregeln akzeptieren, um fortfahren zu können.