Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss

Impfungen, favorisierte Apotheken und Skonti – Abgeordnete haken nach

Berlin - 17.10.2024, 17:30 Uhr

Dirk Heidenblut (SPD) hakte beim Thema Skonto nach. (Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

Dirk Heidenblut (SPD) hakte beim Thema Skonto nach. (Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)


Einzelne Teile der Apothekenreform werden in das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit vorgezogen. Denkt die Ampel darüber nach, diesen Weg auch bei der Wiederzulassung von Skonti zu gehen? Die SPD schnitt das Thema in der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zumindest an.

Am Mittwochabend fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit statt. Nachdem sich die Ampelfraktionen auf neun Änderungsanträge verständigt hatten, die teilweise auch Apotheken adressieren, war auch die ABDA geladen.

Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz hatte auf Nachfrage von Kristine Lütke (FDP) Gelegenheit, sich zur geplanten Impfausweitung und ihrem möglichen Effekt auf die Impfquoten zu äußern. Er betonte, dass die ABDA diese Regelungen begrüße. Die Apotheken hätten bereits Erfahrungen mit Grippeschutz- und Coronaimpfungen gesammelt – diese würden in der Bevölkerung sehr gut angenommen. Bei den Impfungen mit Totimpfstoffen werde es sicher ebenso sein. Erfahrungsberichte zeigten zudem, dass die Impfungen in Apotheken die ärztlichen Impfungen nicht ersetzen, sondern in weiten Teilen ergänzen. Insgesamt werde sich die Quote daher erhöhen.

Lütke war es auch, die eine Frage zu den „favorisierten Apotheken“ stellte – allerdings nicht an die ABDA, sondern an den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Hauptgeschäftsführer Norbert Grote begrüßte die geplante Regelung ausdrücklich. Sie habe eine große Bedeutung für Pflegebedürftige ohne professionelle Unterstützung zu Hause – „das ist die größte Gruppe“, wie er betonte.

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ABDA lehnt favorisierte Apotheken ab

Die ABDA hatte die geplante Neuerung insbesondere mit dem Hinweis abgelehnt, dass hiermit im Bereich der Heimversorgung ein Einfallstor für Apotheken ohne Heimversorgungsvertrag geschaffen werde. Aber auch außerhalb der Heimversorgung sieht die Standesvertretung eine solche Regelung, mit der Versicherte (oder eine beauftragte Person) einen formlosen E-Rezept-Abruf in der Apotheke auslösen kann, kritisch.

Der bpa hat bei allem Zuspruch allerdings auch ein Problem mit dem Vorschlag: Ohne Apotheken-Ident und ohne E-Rezept-Apps werde es nämlich nicht funktionieren, sagte Grote. Ersteres muss bekanntlich erst noch entwickelt werden, zweitere gibt es auch noch nicht in der Breite – schon gar nicht bei Pflegebedürftigen. In der schriftlichen Stellungnahme hatte der Verband auch andere Identifikationsverfahren wie Post-Ident erwähnt: Angesichts immer weniger Filialen insbesondere im ländlichen Raum sei auch dieses nur bedingt nutzerfreundlich. Gegebenenfalls sollte daher geprüft werden, ob eine Benennung der favorisierten Apotheken ersatzweise gegenüber der Krankenkasse oder dem Hausarzt erfolgen könne.

Fürsprecher der erleichterten Rezeptübermittlung in der Heimversorgung

Anders als die ABDA in ihrer schriftlichen Stellungnahme findet der bpa auch die geplante Regelung in Ordnung, dass Apotheken mit Heimversorgungsvetrag sich mit Ärzten über eine unmittelbare Rezeptübermittlung für Heimbewohner:innen verständigen können. Allerdings müsse hier auch noch das Pflegeheim als Schnittstelle mitgedacht werden.

Die geplante Neuregelung zur erleichternden (E-)Rezeptübermittlung im Bereich der Heimversorgung fand im Übrigen auch Zustimmung beim Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA). Der Verband war zwar nicht zur öffentlichen Anhörung geladen, gab aber dennoch eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er betont, diese Klarstellung sei „richtig und verdient volle Unterstützung“.

Wie eilig ist eine Regelung zu Skonti?

In der Anhörung im Gesundheitsausschuss schnitt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut zudem ein weiteres bemerkenswertes Thema an: Großhandelsskonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Auch hier sieht der Entwurf für das Apothekenreformgesetz eine Regelung vor – doch wurde diese bislang nicht über einen Änderungsantrag an ein anderes Gesetzgebungsverfahren geheftet. Heidenblut wollte von Sebastian Schmitz wissen, wie dringend hier der Korrekturbedarf sei – es scheint also zumindest jemand darüber nachzudenken, ob noch weitere weniger strittige Punkte der Apothekenreform vorgezogen werden können.

Schmitz Antwort lautete, dass der Handlungsbedarf für die Apotheken sehr groß sei. Sie befänden sich ohnehin in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation – das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs mindere ihre Erträge nun noch mehr. Schmitz sprach von Einbußen im unteren fünfstelligen Bereich, die unmittelbar auf den Gewinn durchschlügen. Es müsse daher schnellstmöglich eine Regelung gefunden werden, die Skonti wieder ausdrücklich gestatte. Im Entwurf für das Apotheken-Reformgesetz gebe es einen ersten Ansatz, der zwar in die richtige Richtung gehe, aber noch anders formuliert werden müsste.

Die ABDA hatte bereits eine Skonto-Regelung im Zuge des Medizinforschungsgesetzes gefordert, um die Angelegenheit zu beschleunigen. Dass die Formulierung im derzeitigen Entwurf für das Apotheken-Reformgesetz missglückt ist, hat bereits der Apothekenrechtsexperte Elmar Mand deutlich gemacht. Wenn der Gesetzgeber hier also den Apotheken entgegenkommen will, muss er nochmals feilen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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