BIPAM-Gesetz statt Apothekenreform?

Heidenblut hält schnelle Lösung in der Skonto-Frage für „sinnvoll“

Berlin - 24.10.2024, 12:15 Uhr

Geht es nach SPD-Politiker Heidenblut, sollen die Großhändler den Apotheken bald wieder Skonti anbieten dürfen. (Foto: DAZ/Schelbert)

Geht es nach SPD-Politiker Heidenblut, sollen die Großhändler den Apotheken bald wieder Skonti anbieten dürfen. (Foto: DAZ/Schelbert)


Kommt jetzt Bewegung in die Skonto-Frage? Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut spricht sich gegenüber der DAZ für eine schnellere Lösung als über die Apothekenreform aus – aus seiner Sicht bietet sich das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit an, um eine entsprechende Regelung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Die Apothekenreform hat in ihrer aktuellen Fassung wohl kaum noch eine Chance darauf, verabschiedet zu werden. Mit Blick auf die geplanten Apotheken ohne Apotheker stellt sich die FDP quer – noch immer hat es der Entwurf nicht durch das Kabinett geschafft. Auch wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Vorhaben vehement verteidigt, scheint ihm bewusst zu sein, dass es ohne Anpassung am Widerstand der Liberalen scheitern wird. Anfang Oktober kündigte der Minister beim Deutschen Apothekertag in München an, womöglich schon bald einen überarbeiteten Entwurf vorlegen zu wollen. Bisher ist das jedoch nicht geschehen.

Stattdessen beginnt das Parlament nun, einige Passagen aus der Apothekenreform herauszulösen und in anderen Gesetzesinitiativen unterzubringen. Konkret sollen die erweiterten Impfbefugnisse für Apothekerinnen und Apotheker sowie Erleichterungen bei der Heimversorgung in Zeiten des E-Rezepts mit dem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit (BIPAM-Gesetz) kommen.

Schmitz: Skonto-Urteil mindert Apothekenerträge

Aus Sicht des Berufsstands fehlt dabei jedoch mindestens ein wichtiger Punkt: eine Neuregelung der Großhandelsskonti für Apotheken. Hoffnung keimte auf, als vergangene Woche der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum BIPAM-Gesetz das Thema auf den Tisch brachte. Er erkundigte sich beim ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz nach der Dringlichkeit für die Apotheken. Schmitz betonte, der Handlungsbedarf für die Apotheken sei sehr groß. Sie befänden sich ohnehin in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation – das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs mindere ihre Erträge nun noch mehr. Der ABDA-Vertreter sprach von Einbußen im unteren fünfstelligen Bereich, die unmittelbar auf den Gewinn durchschlügen. Es müsse daher schnellstmöglich eine Regelung gefunden werden, die Skonti wieder ausdrücklich gestatte.

Konnte er mit diesem Appell zu Heidenblut durchdringen? Auf Nachfrage der DAZ verweist der Abgeordnete darauf, dass die Skonto-Frage grundsätzlich im Apotheken-Reformgesetz geregelt werden solle und dort auch bereits angelegt sei. „Da sich das Gesetz jedoch schon sehr verzögert und bei Einbringung in den Bundestag dann ja sicher auch noch einige Beratungszeit braucht, halte ich eine schnellere Regelung für sinnvoll“, so Heidenblut weiter. Aus diesem Grund habe er die Frage in der Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit gestellt. „Mit dem Gesetz sollen auch andere Aspekte für den Apothekenbereich geregelt werden, deshalb bietet es sich aus meiner Sicht an.“

Um tatsächlich eine tragfähige Lösung herbeizuführen, muss das Parlament nach Einschätzung des Juristen Elmar Mand jedoch nochmals nacharbeiten. Der Apothekenrechtsexperte hält die Regelung, mit der Großhandelsskonti für Apotheken wieder erlaubt werden sollen, in ihrer aktuellen Fassung für misslungen. So wie sie derzeit formuliert sei, ändere sie nichts an der gegenwärtigen Situation, sagte er Ende September bei den Wirtschaftstagen des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt in Merseburg. Sie sei ebenso wie die Begründung unverständlich und widersprüchlich und bringe damit nur neue Rechtsunsicherheit und -streitigkeiten. Das Problem: Die Gewährung von „handelsüblichen Rabatten oder Vergünstigungen“ soll „abweichend“ von der Regelung zum prozentualen Zuschlag (§ 2 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz AMPreisV) zulässig sein. Tatsächlich führe sie als solche aber gar nicht zu einer „Abweichung“. Möglicherweise sei es ein redaktionelles Versehen oder man hoffe schlicht, dass der Großhandel trotzdem wieder zu Skonti zurückkehre. 

Auch ABDA-Geschäftsführer Schmitz hatte in der Anhörung schon deutlich gemacht, dass bei der Formulierung Nachbesserungsbdarf besteht. 


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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1 Kommentar

Geltendes Recht

von Rainer W. am 25.10.2024 um 9:51 Uhr

Wie wäre es, sich an die Empfehlung der Richter aus dem Urteil zu halten und die Apotheken nicht über das Skonto, sondern über die reguläre Vergütung zu finanzieren?

Laut § 78 Abs. 1 AMG ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Anpassung des Festzuschlags zuständig, sogar ohne Zustimmung des Bundesrates.

Laut § 3 AMPreisV beträgt der Festzuschlag 3 % zzgl. 8,35 € (abzüglich Kassenrabatt). Das BMWi könnte also leicht den Fixzuschlag um 3 % erhöhen, um den Verlust des marktüblichen Skontos für alle Apotheken auszugleichen. Davon würden vor allem die Landapotheken profitieren, die angesichts des geringeren Umsatzvolumens nicht so leicht entsprechend hohe Skontosätze verhandeln können.

Eine Wiedereinführung des Skontos wie zuvor bringt vor allem Vorteile für die großen Apotheken und verstärkt die Tendenz zur Marktkonzentration.

Dass ABDA, Kammern und Verbände eine Regelung bevorzugen, die vor allem die umsatzstarken Apotheken stärkt, verwundert wenig, wenn man weiß, welchen Apotheken deren Mitglieder und Präsidenten angehören. Es entlarvt sie jedoch, da dies der öffentlichen Kommunikation, die von einer Stärkung der flächendeckenden Versorgung spricht, diametral entgegensteht.

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