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BMG: Gegen "graue Substitution"
Rund 30.000 Opiatabhängige erhielten derzeit Codein auf einem normalen Rezept unter bewußter Umgehung des Btm-Rechts. Demnach sollen künftig Codein und Dihydrocodein für Süchtige auf einem Btm-Rezept verordnet werden, jedoch zur Husten- und Schmerztherapie auf normalen Rezepten. Ebenso wird mit dem häufig zu illegalen Drogen mißbräuchlich eingesetztem Flunitrazepam verfahren. Als Substitutionsmittel der ersten Wahl soll allerdings Methadon gelten.
"Take-home-Verschreibungen" erlauben dem Arzt, nach sechs Monaten einem Patienten einmal pro Woche ein Rezept mit der benötigten Menge für sieben Tage mitzugeben.
Neben Codein und Dihydrocodein wird Oxycodon aus Anlage II gestrichen und in Anlage III aufgenommen, wodurch es verschreibungsfähig wird.
Neu aufgenommen in Anlage III wird Dronabinol, das gegen Erbrechen bei Krebspatienten und zur Appetitanregung bei AIDS-Patienten eingesetzt wird, sowie Levacetylmethadol als Substitutionsmittel für Btm-Abhängige. Erstmals wird darüber hinaus Modafinil verkehrs- und verschreibungsfähig, da es bei höheren Dosen eine dem Amfetamin ähnlich psychotrope Wirkung besitze und Mißbrauchsgefahr bestehe. Als vierte Substanz wird in der Anlage III das Opioid Remifentanil aufgeführt.
Zwölf Stoffe, sogenannte Designerdrogen, sollen in die Anlage I (nicht verkehrsfähig) aufgenommen werden.
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