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- DAZ 11/1998
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Fast 17000 Präparate: Nachzulassung läuft
Solange die Überprüfung der Nachzulassung noch laufe, treffe die Regierung keine Angabe über die Wirksamkeit dieser Präparate, die sich zum Teil vor Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes von 1978 in Verkehr befanden, so die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums. SPD-Bundestagsabgeordnete wollten wissen, ob Ärzte mehr als bisher darüber informiert werden müßten, ob Medikamente "mit umstrittener Wirksamkeit" durch solche mit anerkannter Wirkung oder nicht-medikamentöse Therapien ersetzt werden könnten. Die Bundesregierung halte wissenschaftliche Informationen zur kritischen Wirksamkeitsbetrachtung grundsätzlich für nützlich. Über die Angebote entschieden jedoch Autoren und Leser. Ein einseitiges Recht für Krankenkassen, Listen über Arzneimittel zu erstellen, diese zu bewerten und öffentlich zu präsentieren, lasse sich aus dem Sozialgesetzbuch V nicht herleiten, heißt es in der Antwort der Regierung weiter. Nicht ausgeschlossen sei allerdings, daß die Kassen über den Medizinischen Dienst Ärzte und Versicherte über eine wirtschaftliche Versorgung informieren dürften. Die Sozialdemokraten hatten in ihrer Anfrage auf den umstrittenen Arzneiverordnungsreport 97 (AVR) hingewiesen, der in der ursprünglichen Fassung gerichtlich gestoppt wurde. Die Ursprungsfassung sollte eine Tabelle mit Alternativen für sogenannte umstrittene Arzneimittel enthalten. Die SPD fragte, ob die Gerichtsentscheidungen dokumentierten, daß Profitinteressen pharmazeutischer Unternehmen dem gesundheitlichen Verbraucherschutz übergeordnet würden. Die Bundesregierung teile diese Ansicht nicht. Mit Verweis auf die laufenden Verfahren gab sie keine Antwort darauf, ob der AVR künftig mit einer solchen Substitutionsliste veröffentlicht werden kann.
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