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Arzneimittelpreisverordnung: Ab Juli neues Preissystem
Die Novellierung sieht wie berichtet einen deutlich abgesenkten Festzuschlag für die Pharmazeuten bei teuren Medikamenten vor. Ab einem Apotheken-Einkaufspreis von 1063,82 Mark errechnet sich der Festzuschlag ab Juli dann aus einem prozentualen Aufschlag von 8,263 Prozent und einem Fixaufschlag von 231,25 Mark. Zur Kompensation von Einkommensverlusten der Apotheker werden die Notdienstgebühren von zwei auf drei Mark erhöht und die Rezepturzuschläge verdoppelt. Ursprünglich hatte der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium eine Erhöhung der Nachttaxe auf fünf Mark vorgesehen, was jedoch keine Mehrheit unter den Bundesländern fand.
Die Novelle sieht darüber hinaus einen abgesenkten Höchstzuschlag für den pharmazeutischen Großhandel ab einem Herstellerabgabepreis von 1339,29 DM von zwölf auf drei Prozent zuzüglich 120,53 Mark vor.
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