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Ersatzkrankenkassen: Parität beibehalten
Solidarität als Fundament Zwar sehen auch die Ersatzkassen die Folgen etwa von flexibilisierten Arbeitszeiten für die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung, (GKV), die bisher aus Löhnen, Gehältern und Renten bezahlt wird. Daher müsse sich die GKV künftig an geänderte Rahmenbedingungen anpassen, jedoch ohne das Solidaritätsprinzip aufzugeben, meinte Kaula. Auch in Zukunft solle sich die Beitragsbemessung an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen orientieren. Ebensowenig könne auf die Leistungsgewährung nach der medizinischen Notwendigkeit verzichtet werden.
"GKV besser als PKV" Kaula hob die Leistungsfähigkeit der GKV und ihr Umlageverfahren hervor, das sie von der privaten Krankenversicherung mit dem Kapitaldeckungsverfahren unterscheidet. Das GKV-System sei überlegen, da kein anderes zwei Währungsreformen, Inflation oder die Wiedervereinigung beider deutschen Staaten - und damit die Versorgung der Bevölkerung in den neuen Bundesländern aus dem Stand heraus - hätte bewältigen können. "Nicht das System ist falsch, sondern der politische Umgang damit", ergänzte der VdAK-Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher. Die Finanzprobleme seien Folge der Wiedervereinigung und der politischen Entscheidung, diese nicht über Steuern von allen, sondern von den Beitragszahlern finanzieren zu lassen sowie von Verschiebebahnhöfen. Die demographische Entwicklung hielt der VdAK-Verbandsvorsitzende Kaula nicht für dramatisch. Auch Rentner leisteten Beiträge und empfingen nicht nur Leistungen. Zudem hätten die steigenden Prämien in der PKV für ältere Versicherte gezeigt, daß auch das Kapitaldeckungsverfahren keine Patentlösung sei. Kaula bezweifelte darüber hinaus, daß die Beiträge zur Sozialversicherung ein Standortproblem darstellten. Angesichts stets neuer Exporterfolge werde deutlich, daß die nicht die entscheidende Rolle spielten.
Folgen höherer Zuzahlung Die höheren Zuzahlungen der Patienten haben de facto die paritätische Finanzierung in der GKV ausgehöhlt, meinte Dr. Doris Pfeiffer. Nach Worten der Abteilungsleiterin wird sich dies künftig fortsetzen, weil per Gesetz die Dynamisierung bestehender Selbstbehalte bereits festgelegt wurde. Auch die Koppelung, nach der steigende Beitragssätze höhere Zuzahlungen der Patienten etwa zu Arzneimitteln nach sich ziehen, sei lediglich bis zum Jahresende ausgesetzt und nicht aufgehoben worden.
Zukunft des Arbeitsgeberanteils Sie warnte darüber hinaus vor einer Aufhebung der paritätischen Finanzierung. Werde der Arbeitgeberanteil an den Arbeitnehmer ausgezahlt oder festgeschrieben, verliere die Politik das Interesse an einer Ausgabensteuerung im Gesundheitswesen und verlagere die Finanzierungsdiskussion in die Tarifauseinandersetzungen. Pfeiffer warb statt dessen für das VdAK-Modell eines für alle Kassen identischen Arbeitsgeberanteils. Liege der durchschnittliche GKV-Beitragssatz beispielsweise bei 13 Prozent, sollte für alle Arbeitgeber ein Anteil von 6,5 Prozent gelten. Die Versicherten hätten dann bei Kasse A mit 12 Prozent Beitragssatz 5,5 Prozent zu zahlen, die bei Kasse B mit 14 Prozent einen Anteil von 7,5 Prozent. Es sei erforderlich, den Arbeitgeberanteil wie in diesem Modell zu "neutralisieren", da es derzeit eine starke Tendenz unter den Arbeitgebern gebe, die Beschäftigen in eine Krankenkasse mit günstigem Beitragssatz zu drängen. Der Arbeitgeber könne jedoch nicht die Versorgung durch die unterschiedlichen Kassen beurteilen, darüber hinaus habe ein Versicherter ein Recht auf freie Wahl seiner Kasse. Beim VdAK-Modell könne jeder dann selbst wählen, ob er in eine günstigere Kasse wechsele oder bei der teueren bleiben wolle. Pfeiffer äußerte sich darüber hinaus kritisch über eine "Pflicht zur Versicherung", bei dem gesetzliche und private Krankenversicherer gleichberechtigt nebeneinander Versicherungspakete anböten. Wegen der unterschiedlichen Prinzipien drohe dann eine "Entmischung der Risiken", weil die Privaten die Personen mit geringem Erkrankungsrisiko an sich zögen, so daß in der GKV, die alle aufnehmen müßte, letztlich die Beiträge stiegen. VdAK-Abteilungsleiter Norbert Minn plädierte darüber hinaus für die Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze bei Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze. Die bestehende Pflichtgrenze begünstige die PKV. Die Ersatzkassen setzen vor allem auf die rund 2,5 Millionen, die mit ihrem Einkommen oberhalb der Grenze von derzeit 6300 DM (West) und 5250 DM (Ost) liegen. Da in der GKV das Solidarprinzip gelte, wonach Höherverdienende für Geringerverdienende aufkommen, sei diese Grenze weder begründbar noch zeitgemäß. Die Einbeziehung von Selbständigen in die Versicherungspflicht sei mit dem Grundsatz der GKV als Arbeitnehmerversicherung nicht zu vereinen. Bei den Beamten erscheine dies vertretbar, jedoch politisch kaum durchsetzbar. Minn sprach sich zudem für die Versicherungspflicht für die geringfügig Beschäftigten aus. Die drastische Zunahme der 620-DM-Jobs signalisiere Handlungsbedarf. Bei einer Zahl von einer Million Billigjobs ginge der Sozialversicherung knapp eine Milliarde Mark verloren.
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