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Europäisches Arzneibuch: 100. Sitzung der Europäischen Arzneibuch-Kommission
Das Europäische Arzneibuch enthält etwa 2000 Vorschriften, die den 470 Millionen Verbrauchern in Europa eine einheitliche Qualität der Arzneimittel gewährleisten. In den Ländern*, die das Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches unterzeichnet haben, und in einigen Ländern mit Beobachterstatus** gelten nun verbindlich einheitliche Qualitätsanforderungen für Substanzen, die zur Herstellung von Arzneimitteln und Tierarzneimitteln verwendet werden. Gleichzeitig gelten in diesen Staaten für Prüfung und Überwachung der Qualität dieselben Referenzmethoden. Die Europäische Arzneibuchkommission beruft mehr als 300 hochqualifizierte europäische Experten aller Wissenschaftsdisziplinen, die zum Nutzen der Allgemeinheit die Vorschriften unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse in Wissenschaft und Technologie ausarbeiten. Die Kommission arbeitet außerdem aktiv an der Entwicklung alternativer Methoden zum Ersatz von Prüfmethoden, die den Einsatz von Labortieren erfordern. Seit ihrer Gründung arbeitet die Europäische Arzneibuch-Kommission eng mit der Europäischen Gemeinschaft zusammen. Die Koordinierung der Tätigkeiten des Europarates und der Europäischen Gemeinschaft erfolgte erstmals 1975 durch einen in den Direktiven der Gemeinschaft enthaltenen Hinweis auf die Vorschriften des Europäischen Arzneibuches. Die endgültige Koordinierung wurde 1994 durch den Beitritt der Europäischen Union zum Europäischen Arzneibuch-Übereinkommen verwirklicht. Auch die Tätigkeiten des "European Departement for the Quality of Medicines" (EDQM) und der "European Agency for the Evaluation of Medicinal Products" (EMEA) ergänzen sich, seit 1995 die EMEA in London gegründet wurde. l
*Die 26 Vertragspartner sind 25 europäische Staaten und die Kommission der Europäischen Gemeinschaft: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich und Zypern. **16 Staaten und die WHO sind durch Beobachter vertreten. 9 Beobachter repräsentieren die europäischen Staaten Albanien, Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn. 7 Beobachter repräsentieren die außereuropäischen Staaten Australien, China, Kanada, Malaysia, Marokko, Syrien und Tunesien.
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