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AkdÄ: Glaubensmedizin auf Krankenschein?
Zugleich appelliert Müller-Oerlinghausen an die Verfechter insbesondere der Homöopathie, die Diskussion zu versachlichen und sich endlich auf einen wissenschaftlich akzeptablen Wirksamkeitsbeleg ihrer therapeutischen Methoden einzulassen. Denn trotz jahrzehntelanger Anwendung sei die Homöopathie bislang einen den modernen arzneitherapeutischen Heilmethoden vergleichbaren Wirksamkeitsnachweis schuldig geblieben. Wie bei vielen sogenannten alternativen Verfahren möge auch diese zwar als Mittel der Suggestion dienen, es dürfe aber aus der sogenannten sanften Medizin keine bittere Pille für die Solidargemeinschaft der Versicherten werden. Jeder Patient habe zunächst einmal Anspruch auf eine wissenschaftlich begründete Medizin und zuwendungsintensive ärztliche Betreuung; dieser Anspruch genieße oberste Priorität.
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