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BVA-Info
PKA-Ausbildung: Angestellte in Apotheken gegen kleinen Gesellenbrief
Erst vor kurzem ist die PKA-Ausbildung novelliert worden. Dabei wurde die Ausbildungszeit von zwei auf drei Jahre erhöht, der Lern- und Prüfungsstoff gestrafft und modernisiert und den zukünftigen Anforderungen angepaßt. Damit erhalten PKA eine moderne Ausbildung, die sie auch in anderen Berufsfeldern als der öffentlichen Apotheke hervorragend nutzen können. Erste Erfahrungen mit der neuen Ausbildungsordnung zeigen, daß diese Ausbildung von den Auszubildenden innerhalb der vorgesehenen Zeit in der Regel gut bewältigt wird. Für eine Einführung des "kleinen Gesellenbriefes" im Bereich der öffentlichen Apotheke ist vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit zu erkennen. Offenbar sind die Leistungen der Schulabgänger, die eine Ausbildung beginnen, in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgesunken, so daß aufgrund mangelnder Allgemeinbildung Jugendliche zunehmend nicht mehr den Anforderungen eines Ausbildungsberufes gewachsen sind. Anstatt dann aber die Anforderungen der Ausbildung zu senken und damit das Niveau ganzer Berufszweige, sollte die Politik ihr Augenmerk lieber auf die Verbesserung der Schulausbildung legen. Gezielte Förderung lernschwächerer Jugendlicher verspricht auf Dauer mehr Erfolg als die Einführung von Zertifikaten für Teilleistungen einer abgebrochenen oder nicht bestandenen Ausbildung. Außerdem ist zu befürchten, daß ein "kleiner Gesellenbrief" und die damit verbundene geringere Bezahlung für die "schmalspurausgebildeten" PKA das Tarifgefüge für PKA unter Druck setzen werden. PKA erhalten jedoch bereits heute für ihre Arbeit ein geringeres Gehalt als in anderen vergleichbaren Berufen üblich. Eine weitere Verschlechterung der Gehälter oder eine untertarifliche Bezahlung für PKA mit einem "kleinen Gesellenbrief" kann unter keinen Umständen toleriert werden. Pressemitteilung des BVA
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