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Pflanzenschutzmittel: Präparate sind ungefährlich

Werden Pflanzenschutzmittel sachgerecht angewendet, sind keine Gesundheitsschäden zu befürchten, so der Informationsstand der Bundesregierung.

Die Präparate, bei denen ein Verdacht auf kanzerogene Eigenschaften bestand, seien durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten worden. Pflanzenschutzmittel werden demnach von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft einvernehmlich mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie dem Umweltbundesamt nach erfolgter Prüfung auf schädliche Wirkungen auf Mensch und Tier sowie auf das Grundwasser zugelassen.
Wegen der in den letzten Jahren deutlich verschärften Zulassungsbedingungen und der restriktiveren Anwendung dieser Präparate rechnet die Bundesregierung mit zurückgehenden Belastungen des Grundwassers. Ihr sei kein Fall bekannt, bei dem ein Pflanzenschutzmittel zum Aussterben einer Tier- oder Pflanzenart geführt habe.


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