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ADA: Zur Novellierung der Gehaltstarife
Die Vertreter der Mitgliedsorganisationen des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) diskutieren in ihren Mitgliederversammlungen bereits seit Jahren die Frage möglicher Neugestaltungen der Gehaltstarifverträge. Hierüber ist die ADA auch stets mit dem Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) im Gespräch gewesen. Nunmehr stellte der BVA Ende des vergangenen Jahres eine neue Variante seiner Überlegungen vor. Ein sogenanntes "Baukastensystem", das zunächst Mindestgehälter festschreiben soll und zusätzliche Vergütungen für besondere Qualifikationen vorsieht.
Auf dem ersten Blick birgt dieses neue System viel Charme in sich. Gibt es doch den Mitarbeitern Anreize, sich zu qualifizieren, fort- und weiterzubilden, um gleichzeitig hierdurch auch das Gehalt "aufbessern" zu können. Es berücksichtigt jedoch nicht, ob die einzelne Apotheke diese "Qualifikation" auch will und verwenden kann, läßt somit derzeit ein Anforderungsprofil der Apotheke an seine Mitarbeiter außer acht. Es unterstellt, daß die einmalige Erlangung ausreicht für die Eingruppierung, sieht also keine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung vor. Demzufolge ist es zunächst ein statisches und kein dynamisches Modell, das noch nicht ausgereift ist. Hierüber ließe sich jedoch diskutieren und sicherlich auch verhandeln. Aber der BVA ist bereits heute hierzu nicht bereit. Bei den sogenannten "Grundgehältern" hat der ADA eine Senkung gefordert, um die Module "bezahlbar" zu machen. Diese Grundgehälter will der BVA nicht antasten. Sie sollen nicht nur in der derzeitigen Höhe vereinbart, sondern auch noch um 3v.H. angehoben werden. Wer soll das bezahlen? Die Arbeitgeber!
Hierbei läßt der BVA geflissentlich außer acht, daß die Gehälter der Mitarbeiter in den vergangenen Jahren trotz wirtschaftlich angespannter Lage kontinuierlich gestiegen sind, und zwar um 7v.H. Im Vergleich dazu sind die Einkommen der Apothekenleiter gesunken und weiterhin stark rückläufig. So konnten die Umsätze des Jahres 1992 nach ihrer Absenkung durch das Gesundheitsreformgesetz erst Ende 1996 wieder erreicht werden. Aber auch hier sind keine weiteren Zuwächse zu erwarten. Die angespannte Lage am Gesundheitsmarkt gibt keinen Anlaß zu Optimismus. Daher sollte das gemeinsame Augenmerk der Tarifpartner auf dem Erhalt der Arbeitsplätze liegen. Dieser Bereich scheint den BVA offenbar nicht zu interessieren. Obwohl auch dem BVA bekannt ist, daß die Härteklausel angewendet wird und in den vergangenen Jahren verstärkt auch Änderungskündigungen ausgesprochen wurden, heißt sein Ziel "Lohnerhöhung", koste es, was es wolle und seien es Arbeitsplätze. Nur wenn wir uns gemeinsam motiviert und qualifiziert auf den Erhalt der Apotheke konzentrieren, erhalten wir Arbeitsplätze und sichern die Einkünfte. Dies erreichen wir aber nicht, indem wir den Kostenfaktor "Personal" weiter in die Höhe treiben und die begrenzten finanziellen Mittel der Apotheken weiter strapazieren.
Zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Apothekenleitern hat sich der ADA immer positiv bekannt. Er hat sie immer für notwendig angesehen, denn beide Formen der Bildung sichern den Fortschritt und garantieren eine Anpassung von Wissen und Können an sich ändernde Berufs- und Rahmenbedingungen. Sie sind jedoch eine Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit für jeden Erwerbstätigen. Daher ist sie aus der Sicht des ADA nicht zusätzlich zu honorieren.
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