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- DAZ 21/1998
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Prisma
Wettbewerbsverstöße: 700 Beschwerden
Rund 700 Wettbewerbsverstöße registrierte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in diesem Bereich. Neben der standeswidrigen Werbung häuften sich vor allem unzulässige Empfehlungen von Krankenkassen, bestimmte Heilmittellieferanten zu bevorzugen. So wurde beispielsweise von einer Betriebskrankenkasse einseitig das Angebot eines Direktanbieters für Inkontinenzartikel beworben, eine weitere Kasse trat als Bestellzentrale für Diabetikerartikel auf. Diese "Werbung" ist nach Auffassung der Wettbewerbszentrale nicht mit dem sozialrechtlichen Auftrag der Krankenkassen zu vereinbaren und ist daher wettbewerbswidrig. ral
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