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Zuzahlung und Beitragserhöhung: Koppelung ganz streichen
Das "Parlament der Ärzteschaft" begründete den Vorstoß mit Hinweis auf die wachsende Zahl der Patienten, die wegen der Höhe der Zuzahlungen nicht mehr jedes Rezept einlösen wollen. In einer repräsentativen Umfrage hätten dies 39 Prozent der Kranken erklärt. Stichproben in Schweden hätten 30 Prozent nicht eingereichte Verschreibungen ergeben, und dies bei im wesentlichen geringerer Zuzahlung zu Arzneimitteln. Sollten Patienten in Deutschland die ihnen verordneten Medikamente vermehrt nicht einnehmen, drohten Therapien ins Leere zu laufen, argumentierten die Delegierten.
Die automatische Koppelung, die Zuzahlungen auch zu Arzneimitteln mit steigenden Beitragssätzen der Krankenkassen klettern läßt, ruht bekanntlich nur. Wie mehrfach berichtet, hat der Bundesgesundheitsminister diesen Mechanismus bis zum Jahresende ausgesetzt, jedoch nicht aus dem Gesetz gestrichen.
Darüber hinaus plädierten die Ärzte für eine Neuordnung der Roten Liste. Nebenwirkungen sollten nach Häufigkeit geordnet werden, dazu sollten die Hersteller entsprechende Empfehlungen von den Herausgebern des Verzeichnisses bekommen. Praktikabel sei die Einteilung in vier Kategorien. Häufige Nebenwirkungen seien die mit einer Frequenz von mehr als einer pro 100 Behandlungsfällen, weniger häufige die mit unerwünschten Wirkungen bis zu einer pro 1000 Behandlungen, seltene die bis zu einer pro 10.000 Fällen und sehr seltene die, deren Frequenz unter der von einem Fall pro 10.000 Behandlungen liegt. Dies sei eine Standardverbesserung für die ärztliche Arbeit, die nicht aufgeschoben werden solle.
Der Ärztetag faßte zudem eine Entschließung zum Patientenschutz und zur modernen Kommunikationstechnik. Die Telematik biete Vorteile für die Beteiligten, sie dürfe jedoch nicht zu einem Verlust an Menschlichkeit führen. Chancen lägen zum Beispiel in der besseren Verfügbarkeit elektronischer Patientendaten, in der Telekonsultation mit anderen Medizinern, im ferngesteuerten Zugriff durch Spezialisten bei Teleoperationen oder im Zugriff auf medizinische Datenbanken. Der Gesetzgeber solle die Rahmenbedingungen für die Telemedizin schaffen. Vergleichende Untersuchungen zu Kosten und Nutzen telemedizinischer Anwendungen sollten gefördert werden. Zugleich müßten die Patientendaten vor dem Eingriff etwa der Geheimdienste geschützt werden. Die Nutzung elektronischer Netze sollte mittels Patientenkommunikationskarten erfolgen. Die Industrie sei gefordert, Normen für diesen Bereich zu vereinbaren.
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