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Seehofer begrüßt Entscheidung: Bundessozialgericht zur Zuzahlung
Nach Auffassung der Richter in Kassel sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen, weitergehende Ausnahmeregelungen für chronisch Kranke zu schaffen.
Seehofer sieht sich darin bestätigt, daß die gesetzlichen Härtefallregelungen sozial verträglich seien. Es sei richtig gewesen, die Härtefallregeln nicht an bestimmte Krankheiten, sondern an die finanzielle Belastung der Versicherten anzuknüpfen. Daß der Gesetzgeber weitere Ausnahmen für chronisch Kranke im Zusammenhang mit den höheren Selbstbehalten geschaffen habe, sei ein Beleg für den besonderen Schutz für diese Patientengruppe. Wie berichtet, sinkt die Belastungsgrenze für Selbstbehalte von zwei auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, wenn der Patient ein Jahr lang Zuzahlungen geleistet hat und wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung ist.
Der Minister erinnerte daran, daß 21,4 Millionen Versicherte, wie zum Beispiel Kinder, Personen mit geringem Einkommen, Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, vollständig von Zuzahlungen befreit seien. Dies seien 30 Prozent aller Versicherten des gesetzlichen Solidarsystems. Hinzu kämen die chronisch Kranken, die von der verbesserten Überforderungsklausel profitierten.
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