BVA-Info

Jetzt leicht gemacht - Infos auch im Internet

Bei Betrachtung der monatlichen Gehaltsabrechnung trifft manchen Arbeitnehmer schier der Schlag, und viele fragen sich angesichts der hohen Steuern und Sozialabgaben, wofür sie eigentlich noch arbeiten, für sich oder für den Staat? Viele Möglichkeiten, die hohen Sozialabgaben zu senken, haben ArbeitnehmerInnen jedoch nicht. An Arbeitslosen- und Rentenversicherung läßt sich aus Arbeitnehmersicht nichts ändern, da diese mit einem festen prozentualen Satz vom Bruttoarbeitslohn erhoben werden. Lediglich bei der Krankenversicherung gibt es je nach Krankenkasse erhebliche Unterschiede in der Höhe der Beiträge. Und seit Anfang 1996 ist es auch möglich, seine Krankenkasse jederzeit zu wechseln.

In dieser Ausgabe finden Sie folgende Themen:

Jetzt leicht gemacht - Infos auch im Internet

Erhebliche Beitragsunterschiede


Einer der Hauptgründe für einen Krankenkassenwechsel dürfte sicherlich die Höhe der Beiträge sein. Hier gibt es innerhalb Deutschlands und auch zwischen den einzelnen Kassenarten recht erhebliche Unterschiede. Derzeit liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei 13,5% (West) bzw 13,9% (Ost), mit zum Teil ausgeprägten Abweichungen nach unten, weniger nach oben. Eine Übersicht über derzeit gültige Beiträge zu Krankenkassen findet sich in Tabelle

1. Sicherlich darf die Beitragshöhe nicht das einzige Kriterium sein, auch die Service-Leistungen und Kundenfreundlichkeit einer Krankenkasse sollten mit in die Überlegungen einfließen. Die Krankenkassen stehen seit der Öffnung für alle Versicherten untereinander im -solidarischen Wettbewerb und müssen sich entsprechend verhalten, um ihre Mitglieder zu binden. Unfreundliches Verhalten, sachlich unrichtige Auskünfte, Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme von Leistungen aus dem Pflichtkatalog der GKV und ähnlich Unerfreuliches sollten neben der Beitragshöhe ebenfalls Gründe sein, über einen Kassenwechsel nachzudenken. Auch wer von seiner Krankenkasse besondere Leistungen erwartet, etwa die Übernahme von Kosten bei besonderen Therapieverfahren o.ä., sollte sich gut informieren. Es gibt Krankenkassen, die derartige Leistungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben.

Wer kann wann wechseln?


Seit 1996 kann sich jeder Arbeitnehmer frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse er versichert sein will. Lediglich einige Ersatzkassen (z.B. BKK von Firmen) haben sich nicht für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer geöffnet. Allerdings ist ein Wechsel nicht Tag und Nacht möglich, sondern entweder an bestimmte Voraussetzungen oder Fristen gebunden.
Für eine Krankenkasse seiner Wahl kann sich ein Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung entscheiden, wenn er

Stichtag 30. September 1998


Wer innerhalb eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses seine Krankenkasse wechseln möchte, kann nur bis zum 30. September eines Jahres bei seiner bisherigen Krankenkasse kündigen. Der Kassenwechsel erfolgt dann zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Die Wahlkrankenkasse darf den Versicherten nicht ablehnen, es besteht Kontrahierungszwang.
Freiwillig Versicherte, die sich bei einem Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze freiwillig bei der GKV versichert haben (West: 75.600,- DM, monatlich 6300,- DM; Ost: 63.000,- DM, monatlich 5250,- DM), können die Krankenkasse jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist wechseln.
Alle Versicherten haben ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Erhöhung der Beiträge, die nicht durch den Risikostrukturausgleich (RSA) begründet sind. Diese gesetzliche Regelung hat im Sommer 1997 bereits zu einigen politischen Turbulenzen geführt; da allerdings in diesem Jahr keine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht hat, kommt diese Regelung derzeit nicht zum Tragen.

Ein Beispiel


Eine Krankenkasse sei hier exemplarisch vorgestellt, die BKK für Heilberufe, die seit 1. Juli 1996 existiert und ihre Mitgliedszahlen bereits kräftig erhöht hat. Sie arbeitet nach dem Direktversicherungsprinzip, hat also kein Netz von Geschäftsstellen in Deutschland, sondern wickelt die Kommunikation mit den Kunden über Telefon, Fax oder schriftlich ab. Um den Service auch ohne Geschäftsstellen um die Ecke gewährleisten zu können, wurde eine kostenlose 0130-Service-Nummer eingerichtet, die täglich 12 Stunden erreichbar ist. Dies spart natürlich Verwaltungskosten, so daß die BKK für Heilberufe derzeit einen Beitragssatz von 11,9% hat. Wer beispielsweise bei einer AOK mit einem Beitragssatz von 13,9% versichert ist, würde bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse, die einen Beitragssatz wie diese BKK hat, bei einem Bruttogehalt von 3000,- DM monatlich 30,- DM sparen. Das macht im Jahr 360,- DM aus - sicherlich keine Reichtümer, aber warum für eine Leistung mehr Geld bezahlen, wenn es sie woanders günstiger gibt?

Krankenkassen im Internet


Die meisten Krankenkassen tummeln sich mittlerweile auch im Internet. Surfen Sie doch einfach mal vorbei und schauen Sie, was die Krankenkassen (außer günstigen oder weniger günstigen Beiträgen) noch zu bieten haben. Sie haben keinen eigenen Internetzugang? Aber vielleicht hat Ihr Chef einen, schließlich sparen Sie auch ihm Kosten, wenn Sie zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln, da er ja die Hälfte der Beiträge tragen muß. Da dürfte er eigentlich nichts dagegen haben... Immerhin hat die Mitgliederwanderung zwischen den Krankenkassen in den vergangenen Jahren Arbeitnehmer und Betriebe jährlich um mehr als eine Milliarde DM entlastet.
Insa Heyde
BVA Bundesvorstand
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Tag der Apotheke
Die pfiffigste Aktion gesucht!
Machen Sie mit! Zum 1. bundesdeutschen Tag der Apotheke, der am 10. September Premiere hatte, wurden in vielen Apotheken besondere Aktionen geplant, um auf die Apotheke, ihre Leistungen und ihre Aufgaben in der Gesellschaft aufmerksam zu machen. Sind Sie MitarbeiterIn in einer solchen Apotheke? Dann senden Sie uns Ihre Aktion(en) zum Tag der Apotheke, am besten mit Fotos und einem kurzen Bericht über die stattgefundenen Aktivitäten und die Resonanz darauf.
Die besten drei Aktionen stellen wir in der pharmazeutischen Presse vor. Damit Sie Ihren Erfolg auch gebührend feiern können, erhalten Sie als 1. Preis für die beste Aktion einen Gutschein in Höhe von 300,- DM, die zweiten Gewinner einen Gutschein in Höhe von 150,- DM. Die dritten bis zehnten Gewinner können sich über ihre persönliche Frühstückstasse für die Apotheke freuen. Garantiert unverwechselbar!
Teilnahmeberechtigt sind alle Angestellten in Apotheken, einzeln oder als Team. Bitte senden Sie Ihren Beitrag bis zum 30. September 1998 an:
Barbara Neusetzer
Referat Fortbildung/Messen
Kladower Damm 43b
14089 Berlin
Tel./Fax (030) 3610066
eMail: Fortbildung@BVA-online.de
Bitte geben Sie Ihre Adresse und die Namen aller teilnehmenden KollegInnen an.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.