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Was wann wo
Dezentrale Abgabe von Methadon
Einigkeit bestand bei allen Teilnehmern bezüglich der anzustrebenden Dezentralisierung von Abgabestellen, die seit dem 1. Februar 1998 auch Apotheken sein können. Lösungen wurden gesucht, um die Apotheker für einen Umgang mit den Substitutionspatienten "fit" zu machen. Fortbildungsveranstaltungen sollen verstärkt angeboten werden. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es erste Ansätze, um das unmittelbare Überlassen von Substitutionsmitteln in Apotheken, den sogenannten Sichtbezug, vertraglich zu regeln.
Gesucht wird nach einer allgemeingültigen Methadon-Rezeptur, die sowohl von Dosiersystem-Anwendern wie auch von konventionell herstellenden Apotheken verwendet werden kann. Auf ein Prüfzertifikat der Methadonsubstanz gemäß Apothekenbetriebsordnung kann in Apotheken auf Dauer nicht verzichtet werden. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.
Vor allem im Süden Deutschlands bilden die unterschiedlichen Preise bei den Methadonlösungen ein Problem. Hier sind die Verbände gefordert. Da ab Frühjahr 1999 eine Methadontablette zur Verfügung stehen wird, dürfte es zu neuen Schwierigkeiten bei der Abgabe kommen, denn "sine-confectione"-Verordnungen sind zu erwarten.
Der Gesprächskreis, der sich aus
engagierten Apothekenleitern, Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Sachbearbeitern zusammensetzte, nahm die Anregungen und Informationen interessiert auf. Man war sich einig: Der teilweise lange Weg nach Stuttgart hat sich gelohnt. Diese erste Gesprächsrunde konnte aufgrund einer Initiative der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg stattfinden. Das nächste Treffen ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.
Karin Kegel, Stuttgart
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