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Was wann wo
Vor wirtschaftlicher Stagnation, aber Trendwende in Sicht
Probleme größer und undurchschaubarer
Wie der 1. Vorsitzende des BAV, Gerhard Reichert, in seinem Rechenschaftsbericht betonte, stehe man vor einer wirtschaftlichen Stagnation, eine gewisse Trendwende sei aber bereits eingetreten. Die Stagnation bezieht sich auf den Umsatz in Mark, jedoch nicht auf die Zahl der verkauften Packungen, hier habe man deutlich verloren. Ursachen dafür sind, daß andere Abgabestellen in den Markt für freiverkäufliche Arzneimittel einbrechen, wie z.B. der massive Einstieg von Aldi mit weißer Ware. Durch die Einführung von absoluter Billigware decken viele Hausfrauen ihren freiverkäuflichen Arzneimittelbedarf zusammen mit dem Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs im Supermarkt. Nur die allgemeine Zunahme des Selbstmedikationsmarktes hat die Apotheke bisher vor finanziellen Einbußen bewahrt, obwohl allein Aldi auf dem Vitaminpräparatemarkt bereits 15 Prozent Marktanteile hat.
Kwai und die Folgen
Nachdem der mit der Apotheke groß gewordene Hersteller dieses Knoblauchpräparates durch Umdeklaration der Indikationen sich der Freiverkäuflichkeit geöffnet hat, beobachten viele andere Hersteller von bisher apothekenpflichtigen Arzneimitteln, welche Reaktionen von der Apothekerschaft ausgehen, wenn Kwai gleichzeitig sein Standbein Apotheken aufrecht erhalten will. Wenn die Apotheker nicht in eindeutiger Weise zu erkennen geben, daß sie dieses Verhalten des Herstellers nicht billigen, ist zu erwarten, daß andere OTC-Hersteller gleiche Strategien entwickeln und auch ihre Produkte dem Markt für freiverkäufliche Arzneimittel öffnen werden.
Zwar sind bisher nur 1,5 Prozent des Apothekenumsatzes für die Freiverkäuflichkeit geeignet, aber 15 Prozent des Umsatzes bestehen aus apothekenpflichtigen Artikeln, von denen ein großer Teil durch Änderung der Indikation in die Freiverkäuflichkeit abwandern könnte.
Verbände dürfen keine Ratschläge geben, wie der einzelne Apotheker sich verhalten soll, jedoch wird das Verhalten der Apothekerschaft als ganzes richtungsweisend sein für das Handeln der Industrie.
Impfstoffe über Ausschreibungen?
Trotz Warnungen durch die Standesführung haben sich mehr als 3000 Apotheker(innen) aus der ganzen Bundesrepublik an einer Ausschreibung der Krankenkassen des Landes Niedersachsen für Impfstoffe beteiligt, ein Zeichen, wie wenig Möglichkeiten bestehen, die Kollegenschaft politisch zu einheitlichem Verhalten aufzufordern. Zwar wurde die Ausschreibung zurückgenommen, aber zu dem Preis, daß der LAV Niedersachsen sich bereit erklären mußte, Impfstoffe durch Vertrag mit einem Aufschlag von nur noch 5 Prozent abzugeben.
In Bayern werde man alles daran setzen, diese kühlschrankpflichtigen Arzneimittel mit besonderem Beratungsbedarf und kürzerer Verfallszeit nicht zu Schleuderpreisen abgeben zu müssen, wobei man darauf angewiesen ist, daß eigene Kollegen hier nicht in den Rücken fallen.
Sorge um Listen und Richtlinien
Die bisherige Praxis, bei Verordnungen aus dem Bereich der Negativliste von Arzneimitteln den Arzt zu fragen, ob er auf der Abgabe besteht, wurde angegriffen. Es ist zu erwarten, daß Apotheker solche Arzneimitteln definitiv nicht mehr abgeben dürfen. Zwar ist bekannt, daß nur mehr wenige Produkte der Negativliste verschrieben werden, aber die Vorschläge für neue Arzneimittelrichtlinien, die manche Antidiabetika und Arzneimittel zur Behandlung von z. B. Sportverletzungen ausgrenzen wollen, geben Anlaß zur Sorge. Nach Überzeugung aller Juristen übernimmt sich hier der Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen und maßt sich Entscheidungen an, die ausschließlich dem Ministerium zustehen. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung mit diesen Empfehlungen umgehen wird. Sie hätten den Vorteil, daß es bei Ausschlüssen bleibt. Eine Positivliste würde die Grünen, aber auch große Teile der SPD, vor das Dilemma stellen, daß der Wirksamkeitsnachweis für manche Phytotherapeutika und Homöopathika äußerst schwierig ist.
Gegen Zertifizierung und bürokratische Schikanen
Qualitätsmanagementsysteme (QMS) haben nichts mit pharmazeutischer Tätigkeit zu tun, sondern regeln das korrekte Ausführen von Handlungen wie Warenannahme, Reklamationen, Pausenordnung, Kittelordnung, Bestellwesen usw. Es gibt die Befürchtung, daß sich einige Kollegen nach der DIN-Europanorm ISO 9000 f. zertifizieren lassen wollen, was viel Geld kostet und jährliche Zwischenaudits und Rezertifizierungen nach drei Jahren erfordert. Das hat der freie Heilberuf Apotheker nicht nötig. Sollte jedoch eine Verbesserung der pharmazeutischen Qualität angesagt sein, werden die Apotheker sich nicht verweigern. In kleinen Betrieben ist es unsinnig, Abläufe haarklein zu definieren, das mag Sinn machen für große Firmen und Betriebe, aber nicht für die durchschnittliche deutsche Apotheke.
Ab 1999 müssen die Apotheken nachweisen, daß sie mit einem Betriebsmediziner und einem Sicherheitstechniker Vereinbarungen zur Betreuung der Apotheke geschlossen haben. In Bayern wurde in Befolgung der unsinnigen Vorschrift ein Rahmenabkommen mit seriösen Anbietern geschlossen. Der Apotheker kann daran, ohne gebunden zu sein, zu einem günstigeren Preis teilnehmen. Es erhebt sich die Frage, wann die bürokratischen Schikanen für die Apotheke endlich aufhören. Anstatt die bestehenden Vorschriften auf ihren Sinn zu überprüfen, werden die Apotheken mit immer neuen Vorschriften überhäuft.
In Bayern keine Realisierung von Bonusverträgen nach §73a
In Berlin, Brandenburg und Hessen wurden bereits Verträge unterzeichnet, nach denen Ärzte für das Einsparen von Arzneimitteln Boni oder Bargeld erhalten. In Bayern wurden Kammer und BAV zur Stellungnahme in das
zuständige Ministerium gebeten, aufgrund unserer Bedenken und Vorbehalte sieht sich das Bayerische Sozialministerium derzeit nicht in der Lage, derartige Verträge zu genehmigen.
Gerhard Reichert hob außerdem noch die ständig wachsenden Belastungen der Apotheke und damit des Verbands heraus. Mit immer mehr Personal versuche man, die verlangten Dienstleistungen zu erbringen. Da aber auch der finanziellen Belastbarkeit der Apotheken Grenzen gesetzt sind und die Mitgliedsbeiträge nicht weiter angehoben werden können, suche man nach anderen Quellen der Finanzierung der Verbandsarbeit. Sowohl die nun zu jeweils 50 Prozent dem AV Bayerns und dem LAV Baden-Württembergs gehörende Abrechnungszentrale für Heilberufe (AZH) als auch die Gesellschaft für Datenverwertung (GfD), ein Unternehmen dieser beiden Verbände sowie des LAV Sachsen und der VSA, werden sich bemühen, entsprechende Erträge zu erwirtschaften. Darüber hinaus wird Datenmaterial gesammelt, das unsere Zukunft bestimmen kann. Mit Hilfe signifikanter Daten sollten die Apotheker in der Lage sein, der Politik, den Kassen, den KVen und der Wissenschaft Materialien zur Verfügung zu stellen, die ein optimales Leiten und Lenken in der Zukunft möglich machen.
Festbeträge für Inkontinenz-Vliesstoffprodukte
Geschäftsführer Dr. Stefan Weber räumte in seinem Geschäftsbericht vor allem diesem Thema Raum ein. Die von den bayerischen Kassen im letzten Jahr beschlossenen Festbeträge waren vom "Leben und leben lassen" zu weit entfernt, als daß der BAV nicht versuchte, diese Festbeträge auf gerichtlichem Wege zu Fall zu bringen. Die Klagen der Apotheker vor dem Sozialgericht München haben keine aufschiebende Wirkung, deshalb wurde Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel der Aussetzung der Festbeträge gestellt. Aber auch dieser ist nach einem Jahr immer noch nicht behandelt.
Hilfe kam von der Fa. Procter & Gamble, deren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben wurde. Die Kassen interpretieren die sozialgerichtlichen Entscheidungen in unhaltbarer Weise aber dahingehend, daß nur die Festbeträge für die Produkte des erwähnten Unternehmens ausgesetzt seien. Mit Hilfe des zuständigen Ministeriums gelang es nun, die Krankenkassen zu überzeugen, daß sie mit dem BAV über vertragliche Übergangslösungen verhandeln. Dabei handelt es sich darum, Rechtssicherheit herzustellen, bis die Gerichte endgültig entschieden haben. Dies kann noch dauern, da in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit von Festbetragsfestsetzungsverfahren überhaupt seit 1995 auf dem Prüfstand steht. Erst danach ist mit Entscheidungen in Bayern zu rechnen.
Erfolge sind auf dem Gebiet "Versandhandel" zu verbuchen, da in der 8. Novelle zum AMG ein ausdrückliches Verbot des Versandhandels verankert ist. In einer Änderung von §73 Abs. 2 Nr. 6 A wurden die Wort "ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung" eingefügt, damit ist der Londoner Versandapotheke Express Medical Services die gesetzliche Grundlage entzogen und das Bestreben des Gesetzgebers, den Versandhandel umfassend zu unterbinden, um einen weiteren Mosaikstein bereichert. Unter das Versandhandelsverbot fällt auch der Versand von Impfstoffen an Ärzte, wie er in den letzten Jahren von einigen Apothekern bundesweit praktiziert wird.
Kompressionsstrümpfe, Beitragspflicht zur IHK und Teststreifen
Das Oberlandesgericht Köln hat einer Apothekerin verboten, weiterhin Kompressionsstrümpfe abzugeben, da diese nicht in §25 Apothekenbetriebsordnung als apothekenpflichtige Ware enthalten sind. Geklagt hatte ein Sanitätshaus.
Die Apotheker werden den Bundesgerichtshof bemühen, um den Kölner Richterspruch zu kippen. Wir können guten Mutes sein, daß der BGH den Apothekern Recht geben wird.
Durch ein Änderungsgesetz ist festgeschrieben worden, daß für die Bemessung des Grundbeitrages nun ein Viertel des Gewerbeertrags heranzuziehen ist. Zugehörige anderer Kammern freier Berufe werden jedoch nur mit einem Zehntel veranlagt. Gegen die Ungleichbehandlung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der Gesamtvorstand der ABDA wird entscheiden, ob ein Musterprozeß bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht geführt werden soll.
Das Landgericht Osnabrück hat der von einem Apotheker gegründeten Firma Ultra Pharm untersagt, Ärzte aufzufordern, Rezepte über Diabetikerbedarf an Ultra Pharm zu senden, statt sie dem Patienten auszuhändigen. Ultra Pharm sollte die Teststreifen an den Arzt oder direkt an den Patienten liefern. Dieses Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für andere Fälle.
Ärzte versuchen immer wieder, den Diabetikerbedarf an den Apotheken vorbeizuschleusen, um ihre Richtgrößen zu entlasten. Nun hat die AOK Bayern aber richtiggestellt, daß auch die von anderen Lieferanten gelieferten Dinge wie z.B. Teststreifen, wenn sie nicht apothekenpflichtige Arzneimittel sind, für die Richtgrößen erfaßt werden. Der BAV hat die KV Bayern gebeten, die Ärzte entsprechend aufzuklären.
Regularien
Der Rechnungsabschluß 1997 beinhaltete Erträge von 3,6 Mio. DM und einen Gesamtaufwand von 3,14 Mio. DM, der Haushaltsvoranschlag für 1999 sieht Gesamterträge von 3,35 Mio. DM und einen Aufwand von 3,44 Mio. DM vor. Nach dem Bericht der Rechnungsprüfer, vorgetragen durch Dr. V. Fuchsberger, wurden Vorstand und Geschäftsführung einstimmig - bei Enthaltung der Betroffenen - entlastet. Außerdem wurde eine Anhebung des Jahresbeitrags für Nichtapothekenleiter von 60 DM auf 120 DM beschlossen und eine Änderung der Erstattungsordnung genehmigt, die eine 15prozentige Erhöhung für Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende als Ausgleich für den enormen Arbeitszuwachs vorsieht.
Wolfgang Schlemmer, Schliersee
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