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- DAZ 43/1998
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Entwicklung der Apotheken-Betriebsrechte
Die geschichtliche Entwicklung der Apotheken-Betriebsrechte wird - obwohl nach der Approbationsordnung für Apotheker offizielles Lehr- und Prüfziel - in den zuständigen Lehrbüchern selbst in den jeweils neuesten Auflagen nicht richtig dargestellt. Auch das für den Apothekerstand wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1958 und das auf diesem fußende Gesetz über das Apothekenwesen von 1960 beruhen auf einer falschen geschichtlichen Begründung.
Seit die Obrigkeit - etwa ab dem 14.Jahrhundert - in die Entwicklung des Apothekerberufes eingriff, indem sie die Spezialisierung aus dem Krämerstand sanktionierte und regulierte, bedurfte die Errichtung einer Apotheke einer besonderen Genehmigung. Der Apothekenleiter mußte sich durch Eid, Dienstbrief oder Vertrag zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung verpflichten; die Privilegien waren nur eine von mehreren Formen der Apotheken-Betriebsrechte. Durch die Errichtung von staats-, herrschafts- oder stadteigenen Apotheken konnte die Obrigkeit direkt normierend auf die Apothekenführung einwirken. Im 19. und 20.Jahrhundert bestanden nebeneinander Realrechte und Personalkonzessionen, bis 1960 mit dem
Gesetz über das Apothekenwesen die Apotheken-Betriebserlaubnisse vereinheitlicht wurden.
Der Referent legte mittels archivalischer Fakten die historisch authentische Entwicklung der Rechtsnorm
der Apotheken-Betriebserlaubnisse dar und erläuterte das Nach- und Miteinander von Eid, Dienstbrief, Privileg und staatlicher Apotheke. Immer wieder in der Literatur "aufgewärmte" Irrtümer wie "die Privilegien sind die älteste bzw. die einzige Apothekenbetriebsform" und "das älteste Apothekenprivileg ist das von Prenzlau aus dem Jahre 1303" wurden widerlegt und richtiggestellt, ebenso die Gleichsetzung aller "Rats-" bzw. "Hof-Apotheken" mit staatseigenen Betrieben ("Dichtung und Wahrheit").
Darüber hinaus ließen sich anhand der Entwicklung der Apotheken-Betriebserlaubnisse die fortschreitende Sozialisierung des Individuums belegen und Beiträge zu einer korrekten Definierung der negativ besetzten Begriffe "Privileg" und "Monopol" leisten.
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