Prisma

Bundesregierung erhebt Klage

Am 19. Oktober 1998 hat die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ihre Klage zur Anfechtung der sogenannten Tabakwerberichtlinie der EG eingereicht.


Die Richtlinie verbietet Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen einschließlich der Benutzung von Tabakmarken für andere Produkte.
Die Begründung der Bundesregierung für die Klage: Mit der Richtlinie überschreitet die EG ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes. Die Bundesregierung unterschätzt nicht die mit dem Rauchen verbundenen Gefahren für die Gesundheit. Sie ist allerdings der Auffassung, daß das Ziel des Gesundheitsschutzes auf der Ebene der Mitgliedstaaten besser erreicht werden kann.
Darüber hinaus ist ein umfassendes Werbeverbot nicht mit dem Ziel der Verwirklichung des Binnenmarktes zu vereinbaren. Auch Werbung fällt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Das Werbeverbot greift in die Berufsfreiheit der Werbetreibenden ein und entwertet die Markenrechte der Hersteller von Waren, die unter Tabakmarken vertrieben werden (Schuhe, Textilien, Kosmetika u. a.). Nach deutscher Auffassung sind diese Freiheiten als Grundrechte geschützt, so daß ihre Beschränkung nur in bestimmten Grenzen zulässig ist. An diese Grenzen hält sich die Richtlinie nicht.
Die Richtlinie gefährdet nach der Einschätzung von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften in Deutschland etwa 23 000 Arbeitsplätze. Die Gemeinschaft verhält sich widersprüchlich, wenn sie auf der einen Seite jegliche Tabakwerbung verbieten will und auf der anderen Seite den Tabakanbau in der EG jährlich mit 2 Mrd. DM subventioniert.
Quelle: Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft,
20. 10. 1998, Bonn

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