BVA unterstützt Protestmeile der Arzthelferinnen in Dortmund
Viele Gemeinsamkeiten
Bei der abschließenden Kundgebung zeigte sich durch die Ansprache der Vorsitzenden des Bda, Bärbel Keim-Meermann, daß Arzthelferinnen und Angestellte in Apotheken viel gemeinsam haben: Fast alle sind Frauen, die als typische Zuverdiener gesehen und mit ihrer qualifizierten Arbeit von den Standesvertretungen und der Politik nicht wahrgenommen werden. Probleme in Kleinstbetrieben, etwa fehlender Kündigungsschutz und damit Angst vor Kündigungen sowie der tägliche enge Kontakt zum Arbeitgeber machen es manchmal schwer, die eigenen Rechte durchzusetzen.
Tarifliche Situation miserabel
Dabei sind Arzthelferinnen in mancherlei Hinsicht noch schlechter dran als Apothekenangestellte. So gibt es dort nicht einmal einen Arbeitgeberverband, sondern nur die AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Arzthelferinnen) mit nur wenigen Ärzten, und die zwischen Bda und AAA geschlossenen Tarifverträge sind nicht verbindlich, gelten also nicht bundesweit. Allerdings zeigt das Beispiel des ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken), daß auch ein Arbeitgeberverband als Tarifpartner noch nicht die Gewähr dafür bietet, daß es auch tatsächlich Tarifverträge gibt. Die Gehälter der Arzthelferinnen liegen zwischen 2500,- (Einstiegsgehalt) und 4000,- DM (höchste Qualifikationsstufe), aber auch hier arbeiten bereits fast die Hälfte aller Arzthelferinnen Teilzeit, haben also nicht einmal die gesamte Summe. Ostdeutsche Arzthelferinnen erhalten laut Tarif nur 80% der Westgehälter, oftmals sogar darunter. Die Tarifverhandlungen befinden sich in einem ähnlich unbefriedigenden Zustand wie im Apothekenbereich - verhandlungsfähige Angebote gibt es auch dort nicht. Und eine Umbenennung zur "Medikantin", die sich der Bda wünscht, scheiterte bisher am Gesetzgeber, der keine Notwendigkeit zur Novellierung der Ausbildungsordnung für Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen sah, obgleich auch diese dringend modernisiert werden müßten.
Für ein gerechteres Gesundheitswesen
Die politische Intention des Bda ist die gleiche wie die des BVA: Die Kompetenz von Angestellten muß genutzt werden, um das Gesundheitswesen und die qualifizierte Patientenversorgung auch in Zukunft noch zu erhalten - dazu gehören aber auch angemessene tarifliche Bedingungen und eine adäquate Honorierung.
"Die Situation ist unhaltbar", erklärte Bärbel Keim-Meermann auf der Kundgebung, "dramatische Unterbezahlung und bundesweite Kündigungen bedrohen den gesamten Berufsstand und das ambulante Gesundheitswesen. Wir sind weder bereit, die gegenwärtigen Bedingungen weiter zu akzeptieren, noch werden wir die damit einhergehende Verschlechterung der Patientenversorgung dulden. Im Gegenteil: Wir wollen uns für ein gerechtes Gesundheitswesen einsetzen. Arzt- und Zahnarzthelferinnen besitzen ausreichend Kompetenz, die für die kommenden Reformen im Gesundheitswesen unbedingt genutzt werden müssen. Wir denken hier z.B. an die Wirtschaftlichkeit der Praxen, Qualitätssicherung, Optimierung des Informationsflusses. Hier nur die Ärzte und Zahnärzte anzusprechen, hieße wichtige Ressourcen im ambulanten System zu vergeuden."
Dieses Statement ließe sich vollinhaltlich auf den Bereich der Apotheken übertragen, wie auch in der Ansprache von Insa Heyde, Bundesvorstandsmitglied des BVA, deutlich wurde (siehe Text der Ansprache). 600000 Angestellte im Gesundheitswesen, vertreten durch den BdA und den BVA, haben mit dieser Protestmeile einen ersten erfolgreichen Schritt in Richtung eines gerechteren Gesundheitswesens getan.
BVA Bundesvorstand, Bereich Presse/Öffentlichkeitsarbeit 89 BVA, Arzthelferinnen, ADA, Tarifvertrag, Dortmund, Kündigung, Tarif
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