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GKV: Thomae: Kostenerstattung nicht behindern
BONN (im). Etliche gesetzliche Krankenkassen legen zu enge Bedingungen für die Kostenerstattung fest und boykottieren so diese Alternative zum Sachleistungssystem. Das hat der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses Dr. Dieter Thomae (FDP) in Bonn festgestellt. Er forderte die Kassen auf, die Wahlfreiheit der Versicherten zwischen beiden Systemen nicht zu behindern. Die Möglichkeit zur Kostenerstattung, bei der mit dem Arzt oder Zahnarzt direkt abgerechnet wird, und die Kassen den Teil der Kosten bezahlen, die bei der Sachleistung angefallen wäre, stehe jedem Versicherten offen. Einige Kassen, die die Bedingungen dazu in ihren Satzungen festlegen müssen, verlangten zum Beispiel zu lange Bindungszeiten von den Patienten. Nach Ansicht von Thomae werden jedoch angesichts des Kassenwettbewerbs diejenigen, die die Wahlfreiheit bremsten, womöglich Marktanteile verlieren an die, die sich flexibel nach den Wünschen ihrer Versicherten richten.
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