- Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betragen die Zuzahlungen zu Arzneimitteln nun acht, neun und zehn Mark je nach Packungsgröße. Chronisch Kranke werden nach einem Jahr völlig befreit. Sie müssen wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein und ein Jahr ein Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben. Die Dauerbehandlungsbedürftigkeit müssen sie der Kasse gegenüber nachweisen. Festbeträge für alle drei Stufen können die Krankenkassen im unteren Preisdrittel ansiedeln. Zahnersatz gehört auch für Versicherte, die nach 1978 geboren wurden, wieder zum Leistungskatalog der GKV. Als Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget für dieses Jahr gilt das Budget für 1996, erhöht um 7,5 Prozent. Die Wahl zwischen Kostenerstattung und Sachleistung wird wieder auf freiwillige Mitglieder und ihre Angehörigen beschränkt. In bestimmten Fällen werden Sondennahrung und Elementardiäten in die Versorgung einbezogen, hier fällt ein Selbstbehalt von acht Mark an. Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Krankenversicherung steigen in den alten Bundesländern von 6300 Mark auf 6375 Mark monatlich, in den neuen Ländern von 5250 auf 5400 Mark.
- Pflege: Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Pflegeversicherung steigen ebenfalls von 6300 Mark auf 6375 Mark (West) und von 5250 auf 5400 Mark (Ost) pro Monat.
- Rente: Die Bemessungsgrenzen für die Beiträge zur Rentenversicherung liegen in diesem Jahr bei 8500 Mark pro Monat (Vorjahr 8400 ) im Westen und bei 7200 Mark (7000) im Osten. Der Beitragssatz soll von 20,3 Prozent auf 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens sinken. Die Regierung plant diesen Schritt zum ersten April 1999. Der demographische Faktor in der Rentenformel wird für dieses und das kommende Jahr ausgesetzt.
- Arbeitslosenversicherung: Es gelten dieselben Bemessungsgrenzen wie bei der Rente.
- Lohnfortzahlung: Jetzt gilt wieder die volle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Kuren. Zugleich entfällt die bisherige Anrechnung von Überstundenvergütungen. Arbeitgeber können keine Urlaubstage mehr bei Kuren anrechnen.
- Kündigung im Kleinbetrieb: Der Kündigungsschutz ist wieder verschärft worden. Jetzt gilt das entsprechende Gesetz wieder in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern (vorher zehn). Um Teilzeitarbeit zu fördern, werden Teilzeitbeschäftigte dabei entsprechend der Dauer ihrer regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt. Die Anrechnung erfolgt so: Arbeitnehmer, die pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, werden einheitlich mit 0,5 berücksichtigt. Die Einschränkungen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen werden weitgehend zurückgenommen.
- Kindergeld: Das Kindergeld an die Berechtigten außerhalb des öffentlichen Dienstes zahlt nicht mehr der private Arbeitgeber aus, sondern die Familienkassen bei den Arbeitsämtern.
DAZ 1999,
Nr. 1, S. 22, 03.01.1999
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