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DAZ aktuell
Resolution pro Phytopharmaka
1. Der hohen, durch demoskopische Analysen belegten Akzeptanz von Medikamenten, die aus Arzneipflanzen nach den anerkannten Grundsätzen von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit hergestellt sind, muss der Gesetzgeber in entsprechender Weise Rechnung tragen. Dies entspricht der Erwartung der Verbraucher und den Grundsätzen der Verbrauchersicherheit, insbesondere im Gesundheitsschutz.
2. Diese Maßnahmen müssen bei der anerkannt breiten Nutzung von Arzneipflanzen-Zubereitungen/Medikamenten im Interesse der Verbrauchersicherheit sowie des vorbeugenden Gesundheitsschutzes unter Beachtung der genannten Kriterien auch den Zugang zu dieser Arzneimittelgruppe durch ärztliche Verschreibung unter den Bedingungen einer Kostenerstattung, wie auch durch Arzt- oder Apotheker-begleitete Selbstmedikation, garantieren.
3. Die zuständigen nationalen Stellen werden dringend ersucht, die genannten Forderungen mit geeigneten Mitteln auch auf europäischer Ebene durchzusetzen. Dazu gehört auch das Wirksamwerden einer sinnvollen und praktikablen EU-rechtlichen Basis. In diesem Zusammenhang wird nachdrücklich die Forderung eines ständigen unabhängigen und selbstständigen Ausschusses für HMP (Herbal Medicinal Products) bei der EMEA (London) erhoben. Dieses Komitee sollte übernational anwendbare Kriterien für HMP erarbeiten und für die Mitgliedstaaten der EU als verbindlich im Sinne einer Harmonisierung durchsetzen; dies entspricht dem gültigen EU-Arzneimittelrecht.
Mit diesen Maßnahmen, in deren Realisierung ebenso das Europäische Parlament eingebunden werden sollte, kann in besonderer Form der Patienten-/Verbrauchersicherheit gedient werden.
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